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Bauantrag

Um Ihr Bauvorhaben genehmigen zu lassen, müssen die Bauherren zunächst einen Bauantrag stellen – was es dabei allerdings alles zu beachten gilt, ist auf den ersten Blick gar nicht so leicht zu erkennen. Im folgenden Artikel werden alle Unterlagen, die die Bauherren für einen vollständigen Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde in dreifacher Ausfertigung einzureichen haben, aufgelistet und erläutert.

Das Wichtigste in Kürze
Um die Baugenehmigung von der Gemeinde zu erhalten, muss eine bauvorlageberechtigte Person einen Bauantrag stellen. Dieser besteht aus verschiedenen Unterlagen.
Der Bauantrag ist für geplante Neubauten grundsätzlich Pflicht – bei Zuwiderhandlung muss mit dem Abriss unrechtmäßig ausgeführter Bauteile gerechnet werden.

Erste Infos zum Bauantrag

Die Unterlagen, die die Bauherren ihrem Bauantrag beifügen müssen, heißen Bauvorlagen und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die im Folgenden aufgelisteten Unterlagen entsprechen jedoch grundsätzlich den in den meisten Bundesländern einzureichenden Unterlagen. Bei ihrer Gemeinde erhalten Bauherren amtliche Bauvordrucke, die natürlich auch den Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. Informationen dazu finden die Bauherren in der Regel auf der Website ihrer Gemeinde. Stellen darf den Bauantrag eine bauvorlageberechtigte Person, wie der Architekt des geplanten Neubaus. Insgesamt sollten sich die Bauherren auf eine etwa zweimonatige Wartezeit einstellen, bis die Gemeinde die Baugenehmigung erteilt. Bauwillige sollten wissen, dass es verschiedene Genehmigungsverfahren gibt, die hauptsächlich dazu dienen, die Behörden zu entlasten. So werden beispielsweise beim vereinfachten Genehmigungsverfahren nur einzelne Punkte des Bauantrags geprüft, wodurch sich auch die Wartezeit für die Bauherren verkürzt. Außerdem gibt es noch die Genehmigungsfreistellung und das verfahrensfreie Bauvorhaben, das aber in der Regel nicht im Bereich des Hausbaus Anwendung findet. Die einzureichenden Unterlagen, um die es im folgenden Artikel gehen soll, bleiben aber in der Regel gleich.

Ein vollständiger Bauantrag enthält folgende Unterlagen:

  • Formular für den Bauantrag
  • Liegenschaftskarte
  • Amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Flächenberechnungen und Baukosten
  • Wärmeschutznachweis nach EnEV (Energieeinsparverordnung)
  • Entwässerungsplan
  • Erhebungsbogen für die Bautätigkeit
  • Standsicherheitsnachweis

Für den Bauantrag sind außerdem mit Kosten von ca. 0,4-0,5% des Baupreises zu rechnen. Um den zeitlichen und finanziellen Aufwand, den der Bauantrag mit sich bringt, kommen Bauinteressenten nicht herum: Er ist Pflicht für fast alle Bauvorhaben. Bei Zuwiderhandlung ist mit Bußgeldern oder sogar dem Abriss unrechtmäßig ausgeführter Bauteile zu rechnen. Im Übrigen ist die einmal ausgestellte Baugenehmigung bis zu drei Jahre gültig.

1. Formular für den Bauantrag

Das Formular für den Bauantrag können die Bauherren bei ihrer jeweiligen Landesvertretung herunterladen. Hier findet sich übrigens auch das Formular für die Bauvoranfrage.

2. Liegenschaftskarte

Die Begriffe Liegenschaftskarte, Flurkarte oder Katasterkarte bezeichnen denselben Gegenstand. In der Liegenschaftskarte sind alle Flurstücke, Gebäude und bei landwirtschaftlicher Nutzung auch die tatsächliche Art der Nutzung gekennzeichnet. Ein Flurstück ist ein amtlich vermessener Teil der Erdoberfläche. Die Grenze zwischen zwei Flurstücken verläuft meist geradlinig. Zu einem Grundstück gehören ein oder mehrere Flurstücke. Bei landwirtschaftlicher Nutzung wird mit angegeben, ob das Gebiet zum Beispiel ackerbaulich oder zum Anbau von Obst oder Gemüse genutzt wird (lesen Sie hier mehr dazu). Die Liegenschaftskarte kann man online beim jeweiligen Kataster- bzw. Vermessungsamt bestellen.

3. Amtlicher Lageplan

Der Lageplan ist deutlich ausführlicher als ein Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte und besteht hauptsächlich aus einer Draufsicht auf das geplante Gebäude. Hier sind auch die Bauherren, Grundbuchangaben, Geländehöhen, Bäume und weitere Angaben zum Bauvorhaben vermerkt. Im Vergleich zu einem Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte, den die Bauherren bei ihrem zuständigen Katasteramt erhalten, muss für einen Lageplan ein Vermessungsingenieur bestellt werden. Dieser erstellt einen aktuellen und individuellen Lageplan für das jeweilige Grundstück.

4. Bauzeichnung

In der Bauzeichnung oder auch dem Bauriss sind die genauen Maße und Materialien für den geplanten Bau verzeichnet. Alle in der Bauzeichnung visuell dargestellten Vorgaben müssen von den am Bau beteiligten Unternehmen eingehalten werden. Dabei gibt es bestimmte Regeln, für was einzelne Zeichen und Linien stehen. Um verschiedene Bauteile, Materialien und Schnittflächen kenntlich zu machen, verwendet der Bauzeichner unterschiedliche Schraffierungen. Und auch wenn zum Beispiel wegen eines Umbaus bereits bestehende Bauteile verändert werden, muss das auf der Bauzeichnung deutlich gemacht werden.

5. Baubeschreibung

Auszug aus der Baubeschreibung. Formular In der Baubeschreibung wird das geplante Bauvorhaben näher beschrieben. Dabei sollte erläutert werden, welche Bauarten- und stoffe verwendet werden und wie das Gebäude genutzt werden soll. Darüber hinaus sollte die Baubeschreibung Informationen zu Heizungs– und Warmwasserbereitungsanlagen sowie haustechnischen Anlagen, wie zum Beispiel Lüftungsanlagen, enthalten. Die Baubeschreibung für den Bauantrag kann sowohl von den Bauherren, als auch einem Vertreter, also zum Beispiel dem beauftragten Architekten, geschrieben werden.

Baubeschreibung Formular
Formular: Baubeschreibung

6. Flächenberechnungen und Baukosten

Die Fläche eines geplanten Bauwerks muss nach bestimmten Normen berechnet werden. Die DIN 277 gibt Standards vor, nach denen die Nutz- und Verkehrsflächen einheitlich berechnet werden können. Die Bauherren brauchen exakte Werte, um verschiedene Objekte an Hand des Quadratmeterpreises miteinander vergleichen zu können.

Generell wird zwischen Nutz- und Verkehrsflächen unterschieden. Zu den Verkehrsflächen zählen Eingänge, Aufzüge und Flure. Als Nutzfläche gelten Wohn- und Aufenthaltsräume sowie Büros.

7. Wärmeschutznachweis nach EnEV (Energieeinsparverordnung)

Energieberater des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind dazu berechtigt, Wärmeschutznachweise für geplante Wohngebäude auszustellen. Nachdem der Bau abgeschlossen ist, wird noch einmal überprüft, ob die zuvor angegebenen Werte weiterhin eingehalten werden. Sofern das der Fall ist, wird der Gebäudeenergieausweis ausgestellt und den Bauherren übergeben.

8. Entwässerungsplan

Im Entwässerungsplan wird verdeutlicht, wie Ab- und Niederschlagswasser vom Grundstück abgeleitet werden soll.

Das Grundstück wird auf dem Entwässerungsplan zur Nordseite hin ausgerichtet dargestellt. Zudem müssen die Flurstücksnummern und Flurgrenzen des Grundstücks sowie die der benachbarten Grundstücke angegeben werden. Nicht fehlen dürfen außerdem Angaben zu der Lage von Hydranten, Leitungen, Kleinkläranlagen, Sammelgruben, Schächten und Gefällen auf dem Grundstück.

9. Erhebungsbogen für die Bautätigkeit

Alle Bauherren sind verpflichtet, den Erhebungsbogen auszufüllen, den man auf der Website der statistischen Ämter des Bundes und der Länder findet und unter Angabe des jeweiligen Bundeslandes herunterladen kann. Der Erhebungsbogen soll dazu dienen, die Wirtschaftsentwicklung im Bausektor besser beurteilen zu können. Dabei werden die erhobenen Einzelangaben grundsätzlich geheim gehalten.

10. Standsicherheitsnachweis

Mit dem Standsicherheitsnachweis wird die Stabilität des geplanten Gebäudes belegt.

Synonym werden auch die Begriffe Tragfähigkeitsnachweis, Stabilitätsnachweis oder statische Berechnung verwendet. Erstellt werden kann der Standsicherheitsnachweis von einem Statiker oder Tragwerksplaner. In den meisten Fällen ist es auch möglich, den Standsicherheitsnachweis noch nachträglich nach dem Bauantrag einzureichen.

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Sollten Sie noch Fragen rund um das Thema Hausplanung haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Die Bauherren-Berater von Almondia helfen Ihnen gerne weiter!

5 Kommentare zu “Bauantrag

  1. Mein Onkel möchte ein neues Haus auf seinem Grundstück bauen. Dafür muss sein jetziges Haus abgerissen werden. Danke für den Tipp, dass ein Bauantrag für den geplanten Neubau Pflicht ist und man die jeweiligen Abbrucharbeiten rechtfertigen muss.

  2. Mir war nicht klar, dass es so viele Dokumente gibt, die bei der Genehmigung eines Bauprojekts gesammelt werden müssen. Obwohl ich verstehe, warum so viele davon wichtig sind, besonders die Energieunterlagen. Schließlich wollen Sie sichergehen, dass Ihr Gebäude Energie effizient nutzt und alle Gesetze und Vorschriften einhält. https://www.etc-hamburg.de/gebudeenergieausweis

  3. Danke für diesen Beitrag mit Tipps zur Beantragung eines Bauantrages. Mein Bruder möchte ein Haus bauen lassen und hat sich mit dem Katasteramt kurzgeschlossen, das bald eine 3D-Erfassung seines Grundstückes anfertigen wird. Ich werde ihm diesen Artikel weiterleiten, damit er alle möglichen Aufgaben im Blick behält. Ich wusste nicht, dass die Begriffe Liegenschaftskarte, Flurkarte oder Katasterkarte denselben Gegenstand bezeichnen. https://www.doerschlag.de/unsere-leistungen/

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