Für den altersgerechten Umbau spielen neben der persönlichen und mietrechtlichen Situation auch finanzielle Aspekte eine große Rolle. Es steht außer Frage, dass Umbauen – egal ob nach den Prinzipien der Barrierefreiheit oder nicht – ein kostspieliges Vorhaben ist. Doch welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie sich notwendige Umbaumaßnahmen nicht leisten können? Wem das notwendige Kleingeld fehlt, der kann eine Finanzierung mit Fremdmitteln in Erwägung ziehen. Diese bringen aber oft hohe Zinslast und gewisse Anforderung an Eigenmittel nach sich – ein Problem vor allem für ältere Menschen oder Personen, die aufgrund eines Schicksalsschlages plötzlich auf eine barrierefreie Gestaltung des Wohnumfelds angewiesen sind. Daher gibt es auf Bundes- und Landesebene eine Vielzahl an Förderungen und Möglichkeiten an zinsvergünstigten Darlehen, die bei den Umbaumaßnahmen Unterstützung bieten oder durch die zumindest der Umfang der zu leistenden Eigenmittel reduziert werden kann. Wir geben Ihnen einen Überblick über bundesweit gültige Fördermöglichkeiten für Barrierefreiheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt eine Vielzahl an finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für barrierearmes (Um)Bauen auf Bundes- und Landesebene.
- Grundsätzlich wird zwischen objekt- und subjektbezogenen Förderungen unterschieden, wobei es dabei wiederum unterschiedliche Fördergeber und -programme gibt.
- Die Einhaltung technischer Mindestanforderungen und gesetzlicher Vorgaben sowie die Beantragung der Förderung vor Beginn der Baumaßnahmen sind wesentliche Voraussetzungen für deren Gewährleistung.
Welche Förderungen gibt es?
Grundsätzlich wird zwischen subjekt- und objektbezogenen Förderungen unterschieden. Bei allen Vorhaben gilt jedoch als oberstes Gebot: Mit der Baumaßnahme dürfen Sie niemals vor der Antragstellung beginnen. Erst nach Vorlage der schriftlichen Bewilligung des Kostenträgers darf der erste Hammerschlag erfolgen.
Subjektbezogene Förderung
Der Erhalt einer subjektbezogenen Förderung hängt von der persönlichen Situation und dem jeweiligen Anlass ab. Es gibt eine Vielzahl an Fördergebern, von denen Sie hier die wichtigsten im Überblick finden:
- Steuerliche Förderung: Handwerkerleistungen und Renovierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Barrieren in privaten Haushalten – egal ob Eigenheim oder Mietwohnung – können von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Höhe der Abzugsfähigkeit beträgt 20% der gezahlten Leistung, wobei die Obergrenze bei maximal 1.200€ pro Jahr liegt. Die Förderung kann allerdings nur von denjenigen in Anspruch genommen werden, die steuerpflichtige Einkünfte haben.
- Pflegeversicherung: Ein barrierefreier Umbau wird oftmals erst dann in Angriff genommen, wenn der Gesundheitszustand der betroffenen Person dies erforderlich macht. Ist der Antragsteller offiziell pflegebedürftig, können Zuschüsse durch die Pflegekasse gewährt werden. Der maximale Zuschuss pro Maßnahme beträgt 2.557€, wobei in der Regel ein Eigenanteil von 10% des Gesamtpreises geleistet werden muss. Dieser darf jedoch maximal 50% der monatlichen Einkünfte ausmachen. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungsumfelds, wenn dadurch eine selbstständige Lebensführung erreicht oder häusliche Pflege ermöglicht wird. Zusammen mit einem formlosen Antrag sind die Beschreibung der Maßnahme sowie ein Kostenvoranschlag einzureichen. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes können Sie denselben Betrag noch einmal beantragen, um weitere Maßnahmen zu finanzieren.
- Sozialämter: Wenn für Ihren Fall keine anderen Fördermöglichkeiten in Frage kommen bzw. die bewilligten Mittel nicht für den Umbau ausreichen, können Sie auch Zuschüssen bei den Ämtern für Gesundheit und Soziales beantragen. Da es sich dabei um eine Sozialleistung handelt, gelten für die Antragsgewährung Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die Höhe des Zuschusses oder des zinsvergünstigten Darlehens ist variabel.
- Krankenkassen: Einige Maßnahmen, die in den Hilfsmittellisten der jeweiligen Krankenkasse aufgeführt sind, werden nach ärztlicher Verordnung von Krankenkassen bezahlt. Die Höhe der Förderung ist dabei variabel.
Objektgebundene Förderung
Die bundeseigene Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet Finanzierungsmittel für einen barrierearmen Umbau an.[ads-pullquote-right]„Der Antrag zur objektbezogenen Förderung wird vor dem Kauf oder Umbau direkt bei der persönlichen Hausbank gestellt.“[/ads-pullquote-right] Sie vergibt zinsvergünstigte Kredite, deren Bewilligung jedoch an die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und Mindeststandards gebunden ist. Voraussetzung für objektbezogene Förderung ist also die exakte Einhaltung der DIN-Norm 18040. Deshalb empfiehlt es sich im Fall einer Beantragung von Mitteln der KfW, sich den fachlichen Rat eines Experten einzuholen. Egal ob Mieter oder Vermieter, privater Immobilieneigentümer oder Wohnungseigentümergesellschaft, kommunale Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen – der Kredit kann von jedem beantragt werden, unabhängig von Alter oder Eigentumsverhältnissen. Der Antrag für die Gewährung einer solchen objektbezogenen Förderung ist allerdings nicht bei der KfW direkt zu stellen, sondern bei der persönlichen Hausbank. Der Antrag wird vor dem Kauf oder Umbau gestellt. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Darlehen durch die jeweilige Hausbank bereitgestellt.
Die KfW bietet unterschiedliche Förderprogramme, von denen vor allem zwei für barrierearme und altersgerechte Umbaumaßnahmen in privaten Wohnungen bzw. Häusern in Frage kommen
- Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“: In diesem Programm werden alle Baumaßnahmen gefördert, die zu einer Barrierereduzierung führen und eine angenehme Wohnqualität gewährleisten. So können beispielsweise Zuschüsse zur Verbreitung der Türen oder zum Abbau von Türschwellen bereitgestellt werden. Nicht nur umfassende Modernisierungen der Wohnungen bzw. des Hauses, sondern auch Einzelmaßnahmen, die zum Abbau von Barrieren führen, werden gefördert. Beispielsweise können im Rahmen des Programms 159 vergünstigte Kredite zum Einbau einer bogengleichen Dusche oder zur Installation eines Treppenlifts beantragt werden. Da bei der Durchführung dieser Maßnahmen unbedingt die technischen Mindestanforderungen zu beachten sind, empfiehlt sich die Ausführung der Baumaßnahmen durch Fachunternehmen. Die Firmen bestätigen anschließend in ihren Rechnungen, dass die Umbauten den Programmvorgaben entsprechen. Auch eine Förderung für den Erwerb von kürzlich altersgerecht sanierten Wohngebäuden ist im Rahmen dieses Programms möglich. Das zinsvergünstigte Darlehen umfasst 100% der förderfähigen Kosten, ist jedoch auf einen Höchstbetrag von 50.000€ pro Wohneinheit begrenzt.
- Programm 455 „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“: Dieses Programm bietet Finanzierungszuschüsse für den Umbau von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Zur Beantragung dieses Investitionszuschusses sind demnach lediglich Privatpersonen (Eigentümer, Selbstnutzer, Mieter oder Vermieter) oder Wohnungseigentümergemeinschaften berechtigt. Die Umbaumaßnahmen werden mit 5% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal mit einem Betrag von 2.500€ pro Wohneinheit gefördert.
Diese Förderungen stehen allen Bundesbürgern offen. Abhängig von Ihrem Wohnort kann Ihnen zudem eine Vielzahl anderer Zuschüsse offenstehen.