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Grundflächenzahl (GRZ)

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Bauherren müssen rund um das Bauvorhaben auf ihrem Grundstück eine Reihe von Vorgaben einhalten. Eine der wichtigsten Vorgaben, um die es sich dreht, ist die Grundflächenzahl (GRZ). Hier kommt es zwangsläufig zu einer Reihe von verschiedenen Fragen. Was ist mit der Grundflächenzahl gemeint? Für welche Grundstücke ist die Grundflächenzahl von Bedeutung? Dies sind nur ein paar Fragen von einer Reihe weiterer Fragen, die wir mit diesem Artikel versuchen zu beantworten.

Schnelleinstieg ins Thema

Was ist unter Grundflächenzahl zu verstehen? Damit wird angegeben, wie viel qm Gebäudegrundfläche pro m Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.
Wie wird die GRZ berechnet? Um die GRZ zu berechnen, wird folgende Formel genutzt: Bebaubare Grundfläche in qm, geteilt durch Grundstücksfläche in qm.
Wo wird die GRZ geregelt? Die Grundflächenzahl wird in § 19 der BauNVO geregelt.

Was ist die Grundflächenzahl (GRZ)?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist bei einem Bauvorhaben eine der wichtigen Schlüsselkennzahlen, welche das Ausmaß der baulichen Nutzung des Baugrunds bestimmt. Die Grundflächenzahl ist immer im Zusammenhang mit der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Baumassenzahl (BMZ) zu betrachten.

In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in § 19 wird festgelegt, wie viel maximal von einer Grundstücksfläche bebaut oder versiegelt werden darf. Der Einfachheit halber kann auch gesagt werden, dass die Grundflächenzahl bestimmt, wie groß der Anteil des Grundstücks ist, der nicht bebaut werden darf. Somit kann gesagt werden, dass die Grundflächenzahl die mögliche Nutzfläche eines Grundstücks bzw. den Grad der Nutzung angibt.

Im jeweiligen Bebauungsplan wird die Kennzahl festgelegt und ist dort als Dezimalwert angegeben.  Mit der Grundflächenzahl wird das prozentuale Verhältnis zwischen der kompletten Grundstücksfläche und dem bebaubaren Teil des Grundstücks angegeben. Ist zum Beispiel im Bebauungsplan die Rede von einer GRZ von 0,6, dann dürfen 60 % des Grundstücks bebaut werden. Grundsätzlich besteht für einen Eigentümer keine Verpflichtung, die bebaubare Fläche auf seinem Baugrundstück komplett zu bebauen.

Was zählt zur Grundflächenzahl?

Das Berechnen der Grundflächenzahl ist nicht ganz so einfach, wie es scheint. Bauherren müssen den Unterschied zwischen der GRZ I und der GRZ II kennen, um eine genaue Berechnung vornehmen zu können. Im Folgenden möchten wir versuchen, die Unterschiede zu verdeutlichen.

  • Bauliche Anlagen: Hiermit ist die GRZ I gemeint. Dazu zählen das Haus, die Außenmauern ohne Garage, Terrasse, Balkone sowie die Kellerabgänge.
  • Nicht berücksichtigte Elemente: Demnach zählen zur GRZ II die Grundflächen der Stellplätze und Zufahrten sowie die Garage, den Wegen rund um das Haus, Gartenhäuser, Schuppen, Öltanks, Nebengebäude und bauliche Anlagen, die sich unter der Erde befinden (Schächte, Gruben, Kläranlagen). Ebenfalls dazugerechnet werden Spielplätze, Ställe, Poolanlagen, Solaranlagen und sonstige versiegelte Flächen rund um das Haus. Um den Flächenanteil eines Baugrundstücks voll ausnutzen zu können, sollten bei der Planung rund um das Haus die Flächen der Nebenanlagen großzügig geplant werden, denn damit lässt sich die GRZ I (maximal zulässige Grundfläche) um bis zu 50 % überschreiten, sofern ein Maximalwert bei der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 (80 %) nicht überschritten wird.
  • Besonderheiten in verschiedenen Regionen: Nicht nur in den verschiedenen Regionen, sondern auch in den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen zur Grundflächenzahl. Bereits in den einzelnen Kommunen kann es von Bebauungsplan zu Bebauungsplan Unterschiede bei der Grundflächenzahl geben. Aus diesem Grund sollten Bauherren sich vor der Planung ihres Traumhauses beim zuständigen Bauamt über die lokalen Vorschriften rund um die GRZ informieren.

Berechnung der Grundflächenzahl

Im Grunde genommen muss die Grundflächenzahl nicht berechnet werden, da Bauherren diese anhand der Bauunterlagen wie zum Beispiel dem Bebauungsplan erfahren. Wollen Baufamilien jedoch genau wissen, wie groß ihr Traumhaus werden darf, müssen sie die Grundflächenzahl aus dem Bebauungsplan mit der Grundstücksgröße in Quadratmeter einfach nur multiplizieren.

Formel und Berechnungsbeispiele

Wie bereits erwähnt, wird die Grundflächenzahl im Bebauungsplan als Dezimalzahl dargestellt, welche das Maß der baulichen Nutzung angibt. Sehr oft variieren die Grundflächenzahlen zwischen 0,1 und 1,0. Bei einem Wert von 1,0 dürfte die komplette Grundstücksfläche bebaut werden. Eine solche Angabe ist nur selten zu finden. Wenn überhaupt, dann in Großstädten mit vielen Einwohnern, um möglichst viel Wohnraum auf einer begrenzten Fläche zu schaffen. In Deutschland wird in den meisten Städten und Kommunen versucht, die Grundflächenzahl von 0,8 nicht zu überschreiten.

Die Grundlage zur Berechnung der Grundflächenzahl bildet die folgende einfache Formel:

Grundstücksgröße x Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche zur Bebauung

Beispiel: Wie groß darf ein Neubau auf einer Grundstücksfläche von 500 m² sein, wenn die GRZ 0,6 beträgt? 500 m² x 0,6 = 300 m². Der Neubau darf eine Größe von 300 qm haben.

Liegt die Grundflächenzahl nicht vor, lässt sich diese mit der folgenden Formel berechnen:

Bebaute Grundfläche in m² : Grundstücksfläche in m² = GRZ

Beispiel: 120 m² : 300 m² = 0,4 GRZ

Einflussfaktoren auf die GRZ

In vielen Bebauungsplänen werden Grundflächenzahlen von 0,4 oder 0,3 genannt. Dies ist immer dann der Fall, wenn Gebäude und Grünflächen ausgewogen sein sollen und dabei die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Abstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen. Kommt die oben erwähnte Formel bei einem Grundstück mit 500 qm und einer Grundflächenzahl von 0,4 zum Einsatz, dann dürfen 200 qm bebaut werden. Bei einer GRZ von 0,3 sind es dagegen nur 150 qm. Steht im Bebauungsplan eine GRZ von 0,25, handelt es sich in den meisten Fällen um eine niedrige bis moderate Bebauungsdichte, was für Wohngebiete typisch ist, wenn Wert auf eine gute Balance zwischen Bauwerken und natürlichen Freiräumen gelegt wird. Dies ist oft zu finden in Gebieten mit einem hohen Grünflächenanteil oder in ländlichen Regionen.  

Bedeutung der GRZ in der Bauplanung

In der Bauplanung hat die GRZ eine wichtige Funktion, damit die maximale Flächenausnutzung eines Grundstücks angegeben wird.

  • Planungsrelevanz: Sowohl für Bauherren als auch für Architekten und Planer dient die Grundflächenzahl als Richtlinie dafür, wie viel vom Grundstück bebaut oder versiegelt werden darf. Somit beeinflusst die GRZ nicht nur die Gestaltung, sondern auch die Funktionalität von Gebäuden sowie der Umgebung. Gleichzeitig ist die Grundflächenzahl Teil des öffentlichen Baurechts, die dazu dient, die städtebaulichen Standards einzuhalten. Aus diesem Grund hat die Kennzahl auch eine rechtliche Bedeutung und kann die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben beeinflussen.
  • Vergleich mit anderen Kennzahlen: Allerdings darf die GRZ nicht mit der GFZ (Geschossflächenzahl) und der BMZ (Baumassenzahl) verwechselt werden. Mit der Grundflächenkennzahl wird festgelegt, wie viel der Grundstücksfläche bebaut werden darf. Bei der Geschossflächenzahl geht es dagegen um die Wohnfläche in Quadratmeter, die bei der angegebenen Grundstücksgröße erlaubt ist. Mit der Baumassenzahl dagegen wird angegeben, wie viel Baumasse in Kubikmeter pro Quadratmeter Fläche erlaubt sind oder eventuell auf dem Grundstück bereits vorhanden sind.

Relevanz der GRZ für Immobilienprojekte

Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer von Immobilien ist die Grundflächenzahl aus wirtschaftlichen Gründen von großer Relevanz. Je höher die GRZ, umso höher ist auch der Wert des Grundstückes.

  • Wirtschaftliche Auswirkungen: Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Grundflächenzahl sind für Verkäufer relevant, denn je höher der Wert ist, desto mehr ist das Grundstück wert. Dies ist gerade in städtischen Gebieten mit stetigem Bedarf an Wohnraum interessant, denn Grundstücke mit einem entsprechend hohen Wert erzielen Jahr für Jahr höhere Preise. Dies liegt daran, dass Grundstücke mit einer hohen GRZ intensiver bebaut werden können und somit mehr Wohn- und Nutzfläche geschaffen werden kann.
  • Investitionsentscheidungen: Beim Kauf von Immobilien hat die GRZ einen großen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung sowie für geplante Anbauten. Wichtig ist dabei, wie viel der zulässigen Grundfläche bereits bebaut ist und wie viel qm noch frei geplant werden können. Käufer können so schon beim Kauf erkennen, ob es möglich ist, weitere Nebenanlagen wie zum Beispiel ein Gartenhaus zu realisieren.  
  • Risikomanagement: Die GRZ ist für Investoren eine wichtige Kennzahl, denn mit ihr bekommen sie nicht nur Planungssicherheit, sondern können auch eventuelle Risiken frühzeitig abschätzen. Investoren können so im Vorfeld bereits die Nutzbarkeit eines Grundstücks einschätzen und verschiedene Angebote vergleichen.

Überschreitung der Grundflächenzahl

Grundstückseigentümer sollten die Grundflächenzahl auf keinen Fall außer Acht lassen. Wir haben sowohl zu den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch zu Möglichkeiten einer Befreiung bzw. zu den Konsequenzen bei einer Überschreitung recherchiert.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: In § 19 Abs. 4 S. 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden die Grundflächenzahlen gesetzlich festgelegt. Darin heißt es unter anderem, dass bei der GRZ II (Nebenanlagen ohne eine direkte Verbindung zum Hauptgebäude) eine Überschreitung von maximal 50 % möglich ist, sofern die absolute Kappungsgrenze von 0,8 bei der Grundflächenzahl nicht überschritten wird.  Auf Antrag ist eine Überschreitung der GRZ II möglich. Allerdings handelt es sich dabei. Immer um eine Einzelfallentscheidung. Bauherren sollten niemals von einer Genehmigung ausgehen, nur weil es beim Nachbarn der Fall war.
  • Möglichkeiten der Befreiung: Nur in wenigen bestimmten Fällen sind Abweichungen von den Angaben zur baulichen Nutzung im Bebauungsplan möglich. Gemeinden und Behörden haben hier einen gewissen Handlungsspielraum, um im Einzelfall im Rahmen einer Befreiung zu entscheiden. So können entgegen dem Bebauungsplan besondere Regelungen für Garagen, Stellplätze oder Gemeinschaftsanlagen getroffen werden, die nicht mehr der Grundfläche zuzurechnen sind. Möglichkeiten einer solchen Ausnahme können in § 21a BauNVO nachgelesen werden. Allerdings müssen die Gemeinden bei einer solchen Genehmigung die Interessen der Nachbarn berücksichtigen. So kann sich eine Änderung des Bebauungsplans auf ein ganzes Wohnviertel oder auf die komplette Stadtplanung auswirken. Aus diesem Grund muss die Überschreitung der Grundflächenzahl sehr gut begründet werden.
  • Konsequenzen einer Überschreitung: Wird die GRZ ohne Genehmigung der Kommunen oder Behörden überschritten und der Fehler erst im Nachhinein bemerkt, kann ein Rückbau verlangt werden. Im schlimmsten Fall drohen der Baufamilie auch sehr hohe Bußgelder. Dies sind allerdings Einzelfallentscheidungen, zu denen keine pauschale Aussage getroffen werden kann.
  • Beispiele aus der Praxis: In einigen Fällen werden die geltenden Werte überschritten. Dies gilt im Besonderen, wenn die Nebenanlagen keine direkte Verbindung zum Hauptgebäude haben. In einem solchen Fall ist eine Überschreitung von bis zu 50 % möglich. Allerdings darf die Überschreitung nicht über dem Wert von 0,8 bzw. 80 % liegen. Des Weiteren darf sich die Überschreitung nicht negativ auf die Nachbarn oder die natürliche Bodenfunktion des Grundstücks auswirken.

Maß der baulichen Nutzung

  • Definition und Bestandteile:  Die Grundflächenzahl besagt wie viel der Grundstücksfläche bebaut werden darf, während die Geschossflächenzahl Informationen zur Quadratmeterzahl der Wohnfläche gibt. In diesem Zusammenhang darf die Baumassenzahl nicht vergessen werden, denn dies gibt Informationen zur Baumasse in Kubikmeter pro Quadratmeter Fläche. In Kombination mit der BMZ und der GFZ lässt sich die Grundflächenzahl die Intensität der Grundstücksausnutzung erkennen. Bei einem geringen Flächenanteil ergibt sich daher ein gewisser Spielraum zur Entwicklung des Grundstücks. Solche Informationen sind für Eigentümer im Zuge der Stadtplanung relevant.
  • Bedeutung im Städtebau: Wenn es in einem Gebiet noch ungenutzte bzw. brachliegende Grundstücke gibt, können diese durch Beschaffung von Bauland und eine Änderung des Bebauungsplans die Stadtgestaltung und deren Entwicklung maßgeblich beeinflussen. Es können laut Bebauungsplan und Bedarf Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen oder Sonderbauflächen entstehen.
  • Planungsbeispiele: Je nach Gebiet können Städte und Gemeinden die bauliche Nutzung im Bebauungsplan festlegen. Dabei wird unterschieden zwischen Kleinsiedlungsgebieten, reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, Ferienhausgebiete, besondere Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, dörfliche Wohngebiete, urbane Gebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und Sondergebiete. Je nach Gebiet gibt es Orientierungswerte, die sich zwischen 0,2 und 1,0 in der Grundflächenzahl unterscheiden.

Einflussfaktoren auf die GRZ

  • Art der Bebauung: Je nach Gebäudetyp und Nutzung kann die Grundflächenzahl entsprechend angepasst werden. Neben den wichtigen Standards lässt sich somit die städtebauliche Nutzung von Gebieten definieren. Ziel ist es, der Grundflächenzahl einen ökologischen Wert zu geben, damit der Bau von Häusern und Gebäuden nicht das Landschaftsbild zerstört.
  • Grundstückseigenschaften: Je nach Größe, Form und Lage des Grundstücks kann die Grundflächenzahl deutlich variieren. Die Grundflächenzahl ist nicht nur eine wichtige Kennzahl, wenn es um die Bebauung des Grundstücks geht, sondern auch für den Wert des Grundstücks. Dies ist sowohl für Käfer als auch für Verkäufer ein wichtiges Kaufs- bzw. Verkaufsargument.
  • Örtliche Bauvorschriften: Grundsätzlich werden die Grundflächenzahl sowie die dazugehörigen gesetzlichen Vorgaben unter § 19 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Diese Regelungen können sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Region zu Region bzw. Kommune zu Kommune unterscheiden. Aus diesem Grund sind immer die örtlichen Bauvorschriften bzw. der jeweilige Bebauungsplan zu beachten.
  • Planerische Entscheidungen: Neben den örtlichen Bauvorschriften kommen bei der Grundflächenzahl auch planerische Entscheidungen zum Tragen. Unterschieden werden kann zwischen einem Wohngebiet und einem Gewerbegebiet. Entscheidend für solche Entscheidungen sind immer die Ziele der Stadtplanung. Baufamilien müssen sich dabei immer beim zugehörigen Bauamt über die Grundflächenzahl informieren, bevor sie mit einem Bauprojekt starten.

Auswirkungen der GRZ auf die Bebauung

  • Bebauungsdichte: Das Ausmaß einer Bebauung wird sowohl durch die Grundflächenzahl (GRZ) als auch durch die Geschossflächenzahl und die Baumassenzahl bestimmt. Je nach Baugebiet und Bedarf in der jeweiligen Gemeinde kann dies von den Behörden entsprechend festgelegt werden.
  • Raumplanung: Gleichzeitig hat die Grundflächenzahl auch deutliche Auswirkungen auf die Gestaltung von Freiflächen sowie auf die allgemeine Raumplanung. Dies bedeutet, dass die GRZ bestimmt, wie viel Raum für Gärten, Spielplätze und sonstige nicht bebaute Flächen bleibt. Dies wiederum hat deutliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bewohner sowie auf das Stadtbild.
  • Architektonische Gestaltung: Auch wenn Gemeinden die architektonische Gestaltung weiträumig beschließen können, müssen in jedem Fall zwei wichtige Punkte beachtet werden. Zum einen muss die Zweckbestimmung des Baugebietes erhalten bleiben und zum anderen darf der „numerus clausus“ der Baugebietsfestlegung in der Baunutzungsverordnung (zulässige Grundfläche) nicht verändert werden. Dies bedeutet, dass die Gemeinden einem Typenzwang aus der Baunutzungsverordnung unterworfen sind und diesem nur in einem bestimmten Maß abweichen dürfen. Geregelt wird dies in § 9 der Bau BauGB sowie den Vorschriften der BauNVO.

Optimierung der Bebauungsdichte

  • Strategien zur effizienten Nutzung des Grundstücks: Um ein Grundstück effizient zu nutzen, gibt es eine Reihe von Techniken und Planungsansätzen, die der Maximierung der Nutzfläche unter Einhaltung der GRZ dienen. Wichtig dabei ist, dass die Nebenanlagen keine direkte Verbindung zum Hauptgebäude haben. In diesem Fall darf die Grundflächenzahl um bis zu 50 % überschritten werden.
  • Fallstudien: Damit ein Grundstück effizient genutzt werden kann, ist es wichtig, die Vorgaben aus der BauNVO sorgfältig zu analysieren, umso die zulässige Wohnfläche maximal zu nutzen und gleichzeitig nicht auf Lebensqualität zu verzichten. Dies bedeutet, dass Zufahrten zum Haus sowie Freiflächen für Grünanlagen so gestaltet werden, dass sie auf der einen Seite den Bestimmungen entsprechen und auf der anderen Seite den nutzbaren Flächenanteil für lebenswerten Raum nicht unnötig minimieren.
  • Technologische Lösungen: Um ein Grundstück effizient zu nutzen, spielen Vollgeschosse einen wichtigen Aspekt rund um die Planung. Sofern die maximal zulässige Geschossflächenzahl nicht überschritten wird, können Baufamilien in die Höhe bauen, ohne dass dies zu Lasten der Grundflächenzahl geht.

Ausnahmen und Abweichungen

Die erlaubte Grundflächenzahl darf geringfügig überschritten werden, wenn sich die Überschreitung  nicht negativ auf die natürlichen Bodenfunktionen auswirkt, wenn die Grundstücksnutzung nicht erheblich beeinträchtigt wird und wenn Nachbarn daraus kein Nachteil entsteht.

Für eine maximale Überschreitung von bis zu 50 % ist es wichtig, dass die Nebenanlagen keine direkte Verbindung zum Hauptgebäude haben. Jedoch darf bei der Fläche die absolute Kappungsgrenze von 0,8 bei der GRZ nicht überschritten werden.

GRZ in verschiedenen Bauzonen

Ist von einer GRZ von 0,4 die Rede, bedeutet dies, dass die Flächen zu 40 % bebaut werden dürfen. Solch ein Wert gilt in der Regel für Wohngebiete, damit eine ausgewogene Mischung aus Bauwerken und Freiflächen garantiert werden kann. Legen Kommunen Wert auf eine niedrige Bebauungsdichte, wird die GRZ mit einem Bebauungsplan mit 0,3 festgelegt. Sehr oft ist dies in Naherholungsgebieten zu finden. Bei einer hohen Bebauungsdichte, wie es in städtischen und gewerblichen Gebieten der Fall ist, wird die GRZ auf 0,8 festgelegt. In ländlichen Regionen oder in Regionen mit einem hohen Grünflächenanteil wird die GRZ auf 0,25 festgesetzt.

Herausforderungen und Lösungsansätze

  • Konflikte bei der Umsetzung: Sehr oft kommt es zu Missverständnissen bei der Interpretation oder der Berechnung der GRZ. Zu den markantesten Problemen zählt dabei, dass eine bebaubare Grundfläche mit der Gesamtfläche des Baugrunds verwechselt wird. Ebenfalls kommt es oft vor, dass die Flächen von Nebengebäuden nicht berücksichtigt werden.
  • Moderne Ansätze zur flexiblen Nutzung: Die nachfolgenden Tipps sollen helfen, die GRZ-Vorschriften im Rahmen einer flexiblen Nutzung von Baugrund besser einzuhalten. In erster Linie müssen die Eingabedaten immer exakt auf ihre Genauigkeit überprüft werden. Es ist außerdem wichtig, dass zur Ermittlung einer Fläche von Gebäuden und von Nebengebäuden immer ein geeignetes Messgerät verwendet wird. Zusätzlich ist es unabdingbar, dass immer die richtigen Formeln und Berechnungsmethoden zum Einsatz kommen.

Unterschied zwischen GRZ und GFZ

Es ist wichtig, dass die GRZ nicht mit der GFZ verwechselt wird. Zum besseren Verständnis möchten wir nochmals die Definition und die Berechnung der GFZ erläutern sowie die beiden Kennzahlen in den verschiedenen Planungsphasen vergleichen.

  • Definition und Berechnung der GFZ: Mit der Geschossflächenzahl (GFZ) wird festgelegt, wie viele Quadratmeter einer Geschossfläche in einer Immobilie im Verhältnis zur Grundfläche genutzt werden dürfen. Die GFZ wird in § 20 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt und im Bebauungsplan ebenfalls als Dezimalzahl dargestellt. Berechnet wird die Geschossflächenzahl, indem man die zulässige Gesamt-Geschossfläche durch die Grundstücksfläche teilt.
  • Vergleich der Anwendungsbereiche: Als Erstes möchten wir die GRZ in den Planungsphasen näher erläutern. In der Bauleitplanung wird mit der GRZ die Bebauung von Grundstücken mittels der Bauleitpläne geregelt. Um die bauliche Entwicklung zu steuern, ist die Grundflächenkennzahl eine der wichtigsten Kennzahlen. Im Bebauungsplan dagegen zeigt die Grundflächenkennzahl an, wie viel der Grundfläche bebaut werden darf.
  • Praktische Beispiele: Anhand der Festlegung von Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl kann die Bebauungsdichte sowie die Bauhöhe von Bauwerken gesteuert werden. So ist zum Beispiel bei einer niedrigen Geschossflächenzahl der Bau von Hochhäusern verboten. Grund hierfür ist, dass es durch den Bau von Hochhäusern zu negativen Auswirkungen auf die Lichtverhältnisse der angrenzenden Grundstücke kommt.

Zukünftige Entwicklungen

  • Trends und Prognosen: In der Grundflächenzahlen-Regulierung sind jederzeit Änderungen anhand von Anpassungen der Bebauungspläne möglich. Erforderlich hierzu ist ein formelles Verfahren, welches nur unter bestimmten Voraussetzungen sowie nach genauen Abwägungen der städtebaulichen Interessen möglich ist.
  • Einfluss von Nachhaltigkeit und Klimawandel: Durch eine ausgewogene Festlegung der Grundflächenzahl lassen sich auf der einen Seite  die negativen Auswirkungen der Urbanisierung auf die Umwelt minimieren. Auf der anderen Seite können gleichzeitig mehr grüne und lebenswerte Städte geschaffen werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sowohl Architekten als auch Planer die GRZ ganz bewusst nutzen und dabei auf die jeweilige Grundfläche achten. So kann eine nachhaltige Entwicklung gefördert und gleichzeitig die biologische Vielfalt in den Städten erhalten bzw. verbessert werden.

Fazit

Bei der Grundflächenzahl handelt es sich um eine wichtige Kennzahl im Bauwesen, die allerdings auch großen Einfluss auf den Immobilienmarkt hat. Durch die GRZ wird die Preisgestaltung von Grundstücken und Immobilien sowie das Entwicklungspotenzial dieser maßgeblich beeinflusst. Aus diesem Grund müssen nicht nur Architekten, sondern auch Makler sich gut mit der GRZ und deren Bedeutung auskennen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur GRZ

Die GRZ ist im jeweiligen Bebauungsplan zu finden und wird als Dezimalzahl ausgedrückt. Diese Zahl gibt an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut oder überbaut werden dürfen.

Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass 40 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Dies schließt Außenmauern, Terrassen und andere überbaute Flächen ein, während der restliche Anteil für Grünflächen oder unversiegelte Flächen reserviert bleibt.

Die GRZ bezieht sich auf alle überbauten Flächen eines Grundstücks, während die GFZ das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche angibt. Die GFZ berücksichtigt die Gesamtfläche der Geschosse eines Gebäudes, die zur Bebauung zulässig sind, während die GRZ den Anteil der Grundstücksfläche definiert, der bebaut werden darf.

Die GRZ wird berechnet, indem die überbaubare Grundfläche in Quadratmetern durch die Grundstücksfläche in Quadratmetern geteilt wird. Die GFZ hingegen wird berechnet, indem die zulässige Geschossfläche durch die Grundstücksfläche geteilt wird. Beide Kennzahlen sind entscheidend für die Ermittlung der maximalen Bebauungsdichte eines Grundstücks.

Autorin Sarah Völkl

Sarah Völkl hat Architektur studiert und ist seit Jahren das Gesicht von a better place. Mit ihren Videos ist sie bei YouTube vielen Personen schon länger bekannt. Sarah teilt Ihr Wissen jetzt auch bei den Bautipps von Almondia.
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