Der Bebauungsplan schreibt Art und Maß der Bebauung eines Grundstücks vor und hat damit einen wesentlichen Einfluss auf das Bauvorhaben. Oft kommen Bebauungspläne allerdings sehr technisch daher und so fällt es Laien nicht selten schwer, den Plan richtig zu verstehen. Dieser Artikel soll das ändern: Eine Erklärung der wichtigsten Formeln, Begriffe und Abkürzungen, für die nötige Sicherheit beim Lesen des Bebauungsplans!
Die Planzeichenverordnung – Hieroglyphen mit System
Der Maßstab: Der Maßstab gibt das Verhältnis einer definierten Länge am Plan zu ihrer Entsprechung in der Natur an. Ein Maßstab von 1:500 bedeutet also, dass 1cm am Plan 500cm bzw. 5m in der Wirklichkeit entspricht.
Das Wichtigste in Kürze
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Bebauungspläne enthalten zahlreiche Markierungen in Form von Linien, Buchstaben und Ziffern. Wer schon einmal einen Blick auf einen solchen Plan geworfen hat, musste wahrscheinlich feststellen, dass dieser nicht unbedingt selbsterklärend ist. Um einen Bebauungsplan auch richtig „lesen“ und verstehen zu können, empfiehlt sich ein Blick in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie in die Planzeichenverordnung (PlanZV). Erstere legt fest, welche Nutzungen im jeweiligen Gebiet zulässig sind und wie die Regelungen zu Bauweise, Abstandsflächen etc. zu interpretieren sind. In der Planzeichenverordnung dagegen sind die verwendeten Signaturen, Farben und Linien normiert und erklärt. So ist eine allgemeine Lesbarkeit der B-Pläne gewährleistet. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen relevante Werte und mögliche Symbole, die Ihnen bei Betrachtung eines Bebauungsplans begegnen könnten.
Allerdings unterscheiden sich die Zeichen und Symbole teilweise von Bundesland zu Bundesland. Im Regelfall werden die Planzeichnungen im Maßstab 1:500, bei größeren Plangebieten auch 1:1000 bis 1:2500 erstellt.
Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung gibt vor, welche Nutzung in einem Gebiet zulässig ist. Neben Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten gibt es außerdem verschiedene Sonderflächen und -gebiete.

W Wohnbaufläche
WB: Besondere Wohngebiete (vorwiegend Wohnen, jedoch auch mit dem Wohnen vereinbare Gewerbebetriebe)
MD: Dorfgebiete (z.B. Landwirtschaftliche Betriebe, Wohnen, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe)
MK: Kerngebiete (vorwiegend Handelsbetriebe, zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, Verwaltung, Kultur)
Maß der baulichen Nutzung
Es gibt mehrere Maßzahlen und Kennwerte, die Aussagen zur zulässigen Höhe, Fläche und zum Volumen des Hauses treffen.
Anzahl der Vollgeschosse: Die Zahl der zulässigen Geschosse wird mit römischen Zahlen angegeben. „II“ bedeutet z.B., dass das Gebäude auf dem Grundstück maximal zwei Vollgeschosse aufweisen darf. Steht die Zahl in einem Kreis, bedeutet das, dass diese Geschosszahl zwingend einzuhalten ist, sprich dass ein zweigeschossiges Haus errichtet werden muss.
Grundflächenzahl (GRZ): Die Grundflächenzahl schreibt die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücksfläche vor. So bedeutet etwa eine GRZ von 0,3, dass maximal 30% des Grundstücks bebaut werden dürfen. Ist das Grundstück also 300m² groß, darf die Grundfläche des Hauses demnach maximal 90m² einnehmen.
Geschossflächenzahl (GFZ): Die Intensität der Grundstücksausnutzung gibt die Geschossflächenzahl vor. Sie ist quasi ein Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks. Bei einer GFZ von 0,6 darf die Fläche aller Vollgeschosse zusammen also maximal 60% der Grundstücksfläche betragen.
Baumassenzahl (BMZ): Die Baumassenzahl gibt an wieviel m³ Baumasse (BM) je m² Grundstücksfläche zulässig sind.
Abstandsflächen: Gebäude müssen einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten. Eine Faustformel zur Berechnung dieser Abstandsfläche lautet: Außenwandhöhe des geplanten Gebäudes multipliziert mit einem Wert zwischen 0,4 und 1. Die genauen Abstandsregelungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen nachzulesen.


Bebaubare Fläche: 90m2
Grundstücksfläche: 300m2, GRZ = 0,3
Nutzfläche: EG 90m2 + 1.OG 90m2 = 180m2
Beispielrechnung 1
Wie hoch und groß darf nun also mein Haus auf einem 300m2 großen Grundstück in der Geschossklasse II, mit einer GRZ von 0,3 und einer GFZ von 0,6 sein?
Formel:
Grundstücksgröße x GRZ = zulässige bebaubare Grundfläche
Grundstücksgröße x GFZ = maximale Geschossfläche
Berechnung:
300 x 0,3 = 90
300 x 0,6 = 180
Unter Berücksichtigung der Geschossklasse II darf mein Haus also zwei Vollgeschosse zu je 90m2 (insgesamt 180m2 Geschossfläche) umfassen.
Beispielrechnung 2
Zur Brechnung der zulässigen Baumasse gibt es eine einfache Formel: Grundstücksgröße x Baumassenzahl (BMZ) = zulässige Baumasse (BM)
Ist das Grundstück beispielsweise 1000m² groß und die Baumassenzahl im Bebauungsplan mit 0,8 ausgewiesen, dann beträgt die zulässige Baumasse 800 m³.
Bauweise, -linien und -grenzen

Grundsätzlich kann zwischen einer offenen (o) und einer geschlossenen (g) Bauweise unterschieden werden. Ist eine offene Bauweise vorgegeben, können sowohl Einzel- (E) und Doppel- (D) als auch Reihenhäuser (R) am Grundstück errichtet werden. Diese dürfen allerdings eine Gesamtlänge von 50m nicht überschreiten. Ausnahmen gelten wiederum für Garagen und Carports. Bei einer geschlossenen Bauweise müssen die Häuser so auf das Grundstück gebaut werden, dass sich die seitlichen Außenwände der Gebäude berühren.
Im Bebauungsplan gibt es viele sich unterscheidende Linien. Sie bezeichnen die Grundstücksgrenze, die Baugrenzen und die Baulinie. Die beiden letzteren sind optisch leicht zu verwechseln: Die Baugrenze ist jene Linie, die mit der Bebauung nicht überschritten werden darf. Die Baulinie hingegen ist eine Linie, die von einer Gebäudeseite berührt werden muss, sprich jene Linie, auf die eine Außenwand gebaut werden muss. (Lesen Sie hier, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf: Die überbaubare Grundstücksfläche.)
Weitere Kennzahlen im Bebauungsplan:
Neben all diesen Angaben und Maßzahlen enthält der B-Plan auch die Flurstücksnummern zur Identifikation der einzelnen Grundstücke. In besonderen Fällen kann man auch eine Baulast für einzelne Grundstücke ablesen. Baulasten bezeichnen beispielsweise Zugangsrechte von Nachbarn, die das Grundstück überqueren müssen, um zu ihrem eigenen Haus zu gelangen. Auch Vorgaben zur Höhe und Gestaltung der Dächer finden sich häufig. Mit der Firsthöhe (FH) wird der maximal zulässige Abstand (in Meter) zwischen dem Dachfirst und dem Boden angegeben. Die Traufhöhe (TH) gibt den maximal zulässigen Abstand (in Meter) zwischen der Dachtraufe und dem Boden an.

Die Dachtraufe
Als Dachtraufe, kurz Traufe, bezeichnet man die Tropfkante am Dach eines Gebäudes. Da hier das gesamte auf der Dachfläche gesammelte Wasser abfließt, ist diese oft mit einer Dachrinne ausgestattet. Die Traufe bildet die untere Begrenzung einer geneigten Dachfläche.
Eine weitere mögliche Angabe betrifft beispielsweise die Dachneigung (in Grad), die jedoch von der Dachform abhängig ist, welche ebenfalls häufig vorgeschrieben wird. Weitere Dachvorgaben sind etwa die Ausrichtung des Dachfirstes oder das Material der Dacheindeckung.

Der Dachfirst
Als Dachfirst, kurz First, bezeichnet man die obere, meist waagrechte Kante eines Satteldaches oder anderer Dachformen. Sie bildet also die obere Begrenzung einer geneigten Dachfläche.
Doch nicht nur die Häuser sind im Bebauungsplan streng reguliert, das Planungsinstrument enthält auch Vorgaben zur Bepflanzung. Diesbezüglich wird unterschieden zwischen Vorgaben zur Erhaltung und zur Errichtung von Bäumen, Sträuchern oder anderen Bepflanzungen.
Die Bandbreite der im Bebauungsplan möglichen Vorgaben und Richtwerte ist groß. Deshalb ist trotz vorhandenen Grundwissens über die zentralen Inhalte häufig ein Blick in die Planzeichenverordnung notwendig, um tatsächlich alle Angaben richtig zu entziffern. Bevor man nämlich nicht wirklich versteht, was einem der Bebauungsplan sagen will, sollte man den Zement nicht anrühren.
Bebauungsplan Symbole und Werte von A bis H nochmal zur Übersicht:
A: Art der baulichen Nutzung
B: Grundflächenkennzahl
C: Maximal zulässige Traufhöhe
D: Zulässige Haustypen (Einzel oder Doppelhaus)
E: Anzahl der zulässigen Vollgeschosse
F: Geschossflächenanzahl
G: Maximal zulässige Firsthöhe
H: Zulässige Dachformen
Nein, ein Bebauungsplan ist nicht selbsterklärend. Dank dieses Beitrages habe ich alles so weit verstanden. Ich mir nur nicht ganz sicher, ob die Grundstücksgrenze stimmen. Was sollte ich in meinem Fall machen? Zum Thema habe ich übrigens weitere Informationen gefunden: Vermessungsbüro Bureick
Danke für den Hinweis, dass bei einer Geschossflächenzahl von beispielsweise 0,6 die Fläche aller Vollgeschosse zusammen maximal 60 Prozent der Grundstücksfläche betragen darf. Aktuell bereite ich einen Bebauungsplan vor und ich möchte mich zu diesem Thema umfassend beraten lassen. Hoffentlich finde ich im Laufe der Woche einen erfahrenen Anwalt für das Umweltrecht.
https://www.klasnic.com/de/graz-umgebung/umweltrecht/