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Geschossflächenzahl

Bauherren sollten bei einem geplanten Bauvorhaben wissen, worum es geht, wenn der Begriff Geschossflächenzahl in einer der Unterlagen auftaucht. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um einen wichtigen Orientierungspunkt rund um den Hausbau. Mit dem folgenden Artikel möchten wir künftigen Baufamilien wichtige Informationen rund die Geschossflächenzahl, deren Berechnung und den gesetzlichen Regelungen geben.

Schnelleinstieg ins Thema

Definition Geschossflächenzahl: Damit wird das Geschossflächenverhältnis aller Geschosse eines Hauses zur Grundstücksfläche definiert. Die Geschossflächenzahl gilt als wichtiges Maß, wenn es um die Bebauungsdichte sowie die Intensität der Bebauung von Gebieten geht.
Rechtliche Grundlagen: Die Fläche der Geschosse wird durch die jeweilige Gemeinde geregelt und im Bebauungsplan festgehalten.  Allerdings kann sie sowohl in städtischen als auch in ländlichen Lagen deutlich variieren. Grundsätzlich soll sie eine übermäßige Verdichtung von Baugebieten vermeiden.
Strategische Bedeutung: Nicht nur für Architekten, sondern auch für Städteplaner ist die Geschossflächenzahl ein wichtiges Maß, wenn es um den Bau von Häusern geht.

Grundlagen der Geschossflächenzahl

  • Definition und Bedeutung: Bei der Geschossflächenzahl (GFZ) handelt es sich um einen Fachbegriff, der im deutschen Baurecht zur Anwendung kommt. In § 20 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine genaue Definition dazu zu finden. Mithilfe der Geschossflächenzahlen lässt sich das Verhältnis der Summe der Geschossflächen eines Hauses zur Fläche des Baugrundstücks ermitteln. Somit dienen die Geschossflächenzahlen als Maß der baulichen Ausnutzung eines Grundstücks bzw. der zulässigen Größe einer Immobilie, welche sich über die Vollgeschosse verteilt. Wichtig dabei ist, dass gemäß BauNVO die Geschossflächenzahl nicht mit der Wohnfläche verwechselt werden darf, denn es handelt sich dabei lediglich um die Außenmaße der Immobilie. Die Geschossflächenzahl wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und als Kennzahl im Bebauungsplan eingetragen.  Diese Kennzahl wird immer als Dezimalzahl dargestellt.
  • Berechnung der Geschossflächenzahl: Um eine Berechnung vorzunehmen, sind verschiedene andere Werte nötig. Dazu zählen die Größe des Grundstücks sowie die Grundfläche des Hauses. Sind diese Werte bekannt, wird die Geschossfläche. Mit folgender Formel berechnet: Geschossfläche geteilt durch Grundstücksfläche
  • Unterschied zwischen Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl und Baumassenzahl: Die Geschossflächenzahl regelt die Nutzbarkeit des Grundstücks in vertikaler Richtung. Dabei gibt sie an, wie viel der Fläche auf dem Grundstück bebaut werden darf. Die Grundflächenzahl regelt die Nutzbarkeit des Grundstücks in horizontaler Richtung. Sie gibt an, wie viel Fläche innerhalb einer Grundfläche bebaut werden darf und welcher Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss. Die Baumassenzahl dagegen regelt das Volumen und die Kubatur einer Bebauung, wobei die Höhenentwicklung berücksichtigt wird. Geregelt wird dies in § 19 Abs.3 BauNVO (Baunutzungsverordnung).

Relevanz der Geschossflächenzahl für Bauherren und Immobilienbesitzer

Die Geschossflächenzahl ist ein wichtiger Faktor, wenn es um die Beurteilung der Bebauungsdichte in einem bestimmten Gebiet geht. Durch sie wird sowohl die Größe als auch die Höhe der Häuser beeinflusst. Ziel ist, eine einheitliche Bebauung sicherzustellen. Für Bauherren bedeutet dies, dass sie für ein zu hohes Haus keine Baugenehmigung bekommen, denn die Bebauung wirkt sich negativ auf die Lichtverhältnisse der angrenzenden Nachbargrundstücke aus.  

Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ)

  • Formel zur Berechnung: Um die Geschossflächen zu berechnen, wird die exakte Grundstücksgröße sowie die Grundfläche des Hauses benötigt. Die Formel dazu lautet: Geschossfläche, geteilt durch Grundstücksfläche.
  • Definition der Geschossfläche: Es handelt sich dabei um die Summe aller Geschossflächen bei den Vollgeschossen, die komplett über dem Erdreich liegen und die Hauptnutzflächen der Immobilie beinhalten.
  • Beispielrechnung: Ist im Bebauungsplan die Rede von einer Geschossfläche 0,8 und einer Grundstücksgröße von 1.000 m², darf rechnerisch die Gesamtfläche der Vollgeschosse nicht größer als 800 m² sein. Die Formel dazu sieht folgendermaßen aus: 800 : 1.000 = 0,8

Um die Geschossflächenzahl (GFZ) für Ihr Bauvorhaben präzise zu berechnen, können Sie dieses Online-Tool verwenden, welches eine einfache und schnelle Berechnung ermöglicht.

Einflussfaktoren auf die Geschossflächenzahl (GFZ)

  • Lokale Bauvorschriften: Die lokale Bauordnung sowie die Bebauungspläne setzen eine spezifische Obergrenze für die Geschossflächenzahl. Diese kann je nach städtischer oder ländlicher Lage sowie der gewünschten städtebaulichen Dichte unterschiedlich ausfallen.
  • Städtebauliche Zielsetzungen: Städte können höhere Geschossflächenzahlen festlegen, wenn es darum geht, eine höhere Dichte und damit eine bessere Ausnutzung des städtischen Raums zu erreichen. Dies ist insbesondere der Fall in Gebieten mit hohem Wohnraumbedarf.
  • Infrastrukturelle Kapazitäten: Gebiete mit guter Verkehrsanbindung und ausreichender Versorgungsinfrastruktur können höhere Geschossflächenzahlen unterstützen. Grund hierfür ist, dass größere Menschenmengen und somit auch komplexere Gebäudestrukturen möglich sind.
  • Marktnachfrage und wirtschaftliche Faktoren: In Baugebieten mit hoher Nachfrage nach Wohn- oder Geschäftsimmobilien kann eine höhere Geschossflächenzahl ökonomisch sinnvoll sein. So kann der Bedarf besser gedeckt und die Investitionsrentabilität maximiert werden.
  • Ökologische Überlegungen: Niedrigere Geschossflächenzahlen können in einigen Baugebieten gefördert werden, um so grüne Freiräume zu erhalten und eine Überhitzung der Gebiete zu vermeiden.

Vergleich: GFZ, GRZ, BMZ und Nebenanlagen

  • Geschossflächenzahl (GFZ)

Definition: Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche möglich sind und bebaut werden dürfen.

Zweck: Die Geschossflächenzahl dient zur Steuerung der vertikalen Dichte und begrenzt, wie stark ein Baugebiet bebaut werden kann.

  •    Grundflächenzahl (GRZ)

Definition: Die Grundflächenzahl legt fest, welcher Ausnutzungsgrad für ein Grundstück möglich ist und wie viel  überbaut werden darf. Gemessen wird der Wert am Verhältnis der bebauten Fläche zur gesamten Grundstücksfläche.

Zweck: Mit der Grundflächenzahl wird die horizontale Ausdehnung von Gebäuden auf einem Grundstück kontrolliert. Des Weiteren dient sie dazu, ausreichend Freiraum für Licht, Luft und Zugänglichkeit zu garantieren.

  •    Baumassenzahl (BMZ)

Definition: Die Baumassenzahl bestimmt das zulässige Volumen einer Immobilie in Kubikmetern pro Quadratmeter Grundstücksfläche.

Zweck: Diese Kennzahl dient dazu, die dreidimensionale Masse einer Immobilie in Relation zum Grundstück zu begrenzen. Dies ist gerade in dicht bebauten Baugebieten wichtig.

  •    Nebenanlagen

Definition: Bei Nebenanlagen handelt es sich um bauliche Anlagen, die nicht zum  Hauptgebäude gehören. Dazu zählen Garagen, Carports, Schuppen oder Terrassen.

Regelungen: Je nach lokalem Baurecht und Bebauungsplan können die Regelungen variieren. In erster Linie geht es um Einschränkungen hinsichtlich der Größe und der Positionierung der Nebenanlagen auf dem Grundstück.

Zweck: Die Nebenanlagen sollen die Nutzungsmöglichkeiten der Hauptgebäude ergänzen, ohne dass dadurch die Bebauungsdichte wesentlich erhöht oder die Wohn- und Lebensqualität beeinträchtigt wird.

Rechtlicher Rahmen und Vorschriften

Die gesetzliche Grundlage zur Geschossflächenzahl wird in § 20 Abs. 2 der BauNVO geregelt. Es wird damit festgelegt, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche erlaubt sind.

Je nach Bundesland und Region gibt es unterschiedliche Regelungen. Dies bedeutet, dass sowohl Bauherren als auch Architekten sich mit den jeweils gültigen Landesbauverordnungen auskennen müssen. Ein wesentlicher Grund dafür sind je nach Region die Staffelgeschosse, welche in die Geschossflächenzahl mit einfließen. Dies bedeutet, dass es für jedes Bundesland eine andere Auslegung zum Vollgeschoss und somit auch zur Geschossflächenzahl gibt. Bauinteressenten sollten sich daher genau zu den gültigen Bauvorschriften informieren.

Unter bestimmten Umständen können Abweichungen von der festgesetzten GFZ zugelassen werden. Allerdings muss dabei die gebietsspezifische Rechtsprechung ebenso beachtet werden wie der jeweilige Bebauungsplan.

Anwendung der Geschossflächenzahl in der Praxis

Je nach Gemeinde oder Baugebiet gibt es verschiedene Geschossflächenzahlen. Die entsprechenden Richtwerte werden laut § 17 BauNVO für das jeweilige Baugebiet in einer Tabelle übersichtlich dargestellt. Allerdings kann es hierzu auch Sonderregelungen geben. Dazu zählen neben den baurechtlichen Vorgaben auch die Größe und die Art des Grundstücks. Die Geschossflächen können auch durch die Struktur und die Gestaltung der Immobilien beeinflusst werden (Hochbau-Charakteristika). Ebenfalls zu Sonderregelungen kommt es, wenn die funktionalen Anforderungen sowie die ästhetischen Überlegungen rund um die Immobilie eine entscheidende Rolle für die Geschossflächenzahl spielen.

Strategien zur Optimierung der Geschossflächenzahl

Um eine Geschossflächenzahl zu optimieren, gibt es verschiedene Strategien. Eines davon ist ein besonders cleveres Design der Immobilie. Für eine Optimierung werden auch oftmals die sogenannten Nachhaltigkeitsaspekte herangezogen. Dies bedeutet, die GFZ wird aus der Perspektive der nachhaltigen Stadtentwicklung betrachtet. Und last but not least werden immer wieder innovative Architekturkonzepte und Technologien herangezogen, um eine möglichst effiziente Nutzung der GFZ zu gewährleisten.

Herausforderungen und Kontroversen

  • Veränderungen bei den gesetzlichen Regelungen: Aufgrund einer sich stetig ändernden Gesellschaft sowie den neuesten Entwicklungen in der Baubranche kann es zu Veränderungen bei den gesetzlichen Regelungen rund um die Geschossflächenzahl kommen.
  • Auswirkungen: Ohne Veränderung ist kein Wachstum möglich. Dies bedeutet, dass über eine gewisse Flexibilität bei der Geschossflächenzahl nachgedacht werden muss. Des Weiteren werden technologische Innovationen bei den Bauprojekten zur Folge haben, dass die Verantwortlichen über eine Änderung bei der Geschossflächenzahl nachdenken müssen.
  • Baukosten: Je nach Baugebiet werden sich in Zukunft die Geschossflächenzahlen deutlich ändern. Dies wirkt sich in der Folge auf die Bauausführung und somit auch auf die Baukosten für eine Immobilie aus.

Darf die Geschossflächenzahl überschritten werden?

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Geschossflächenzahl, wie sie in den jeweiligen gültigen Bebauungsplänen zu finden ist, gilt als verbindliche Obergrenze für die bauliche Nutzung von Grundstücken. Bauherren und auch Architekten müssen sich zwingend daran orientieren.  
  • Ausnahmen und Befreiungen: In einigen Fällen können nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Baubehörde Ausnahmegenehmigungen erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn besondere städtebauliche oder architektonische Gründe vorliegen, die eine höhere Bebauungsdichte rechtfertigen, ohne dass es zu sonstigen Nachteilen kommt.

Fazit

Die Geschossflächenzahl gilt als wichtiges Werkzeug in der Stadtplanung sowie für die  Architektur. Sie hilft unter anderem die bauliche Dichte und damit die Nutzungseffizienz von Grundstücken zu regulieren. Dabei hat sie direkte Auswirkungen auf die städtebauliche Gestaltung und auf das Erscheinungsbild der einzelnen Gemeinden.

Mit der GFZ lässt sich eine übermäßige Verdichtung in einzelnen Gebieten verhindern. Gleichzeitig fördert sie eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Dazu muss die Geschossflächenzahl flexibel gehandhabt werden, um Raum für moderne architektonische Lösungen sowie innovative Raumkonzepte zu schaffen. Die Geschossflächenzahl spielt eine Schlüsselrolle, wenn es um die wirtschaftliche und die ökologische Nachhaltigkeit sowohl in der Stadt als auch auf dem Land geht.

Mit zunehmender Urbanisierung sowie dem Druck auf verfügbare Raumressourcen wird die Geschossflächenzahl weiterhin ein wichtiges Thema bleiben. Dies bedeutet, dass nicht nur Planer, sondern auch Architekten vor großen Herausforderungen stehen. Sie müssen die richtige Balance zwischen Baudichte, Lebensqualität und ökologischer Tragfähigkeit finden. Des Weiteren ist die Anpassungsfähigkeit der Geschossfläche an die rechtlichen Rahmenbedingungen geknüpft und muss sich jederzeit an wandelnden Anforderungen im städtischen Leben anpassen können.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Mit Wohnfläche ist die Fläche gemeint, die direkt zu einer Wohnung gehört. Dies bedeutet, dass Treppenhäuser, Keller, Dachböden und Gemeinschaftsräume nicht dazugehören. Bei der Geschossfläche handelt es sich um die Summe der Außenmaße aller Vollgeschosse. Je nach Anzahl der Geschosse kann diese Fläche größer sein als die Grundstücksfläche.

Sobald mehr als zwei Drittel des Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ist dies der Fall, dann wird das Dachgeschoss als Vollgeschoss gerechnet und fließt in die Geschossflächenzahl des Gebäudes mit ein. Liegt die Höhe der Geschosse unter 2,30 m, ist die Rede von Nicht-Vollgeschossen.

Die Geschossflächenzahl wird durch das Verhältnis der Gesamtgeschossfläche zur Fläche des Baugrundstücks berechnet. Ein Beispiel: Wenn die Gesamtgeschossfläche 600 m² beträgt und die Fläche des Baugrundstücks 1.000 m² beträgt, ergibt sich eine GFZ von 0,6. Diese Angabe dient als Steuerungsinstrument bei der Planung von Wohngebieten und stellt sicher, dass die Vorgaben der Baubehörde eingehalten werden. Besonders in Kleinsiedlungsgebieten sind diese Werte entscheidend, um eine Überschreitung der zulässigen Baumasse zu verhindern.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird in Deutschland als Steuerungsinstrument für die Planung von Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten verwendet. Die Orientierungswerte variieren je nach Begriff des Baugebiets und den Bestimmungen der jeweiligen Baubehörde. In Kleinsiedlungsgebieten ist die GFZ oft niedriger, während in urbanen Zentren höhere Werte zugelassen sind. Diese Orientierungswerte helfen, die Baumasse zu kontrollieren und eine Überschreitung der zulässigen Nutzfläche zu vermeiden.

Das Geoforschungszentrum Potsdam (GFZ), Teil der Helmholtz-Gemeinschaft, spielt eine Rolle in der Planung und Analyse von Geowissenschaften und deren Einfluss auf Bauprojekte. Staffelgeschosse und Keller können die Angabe der Gesamtfläche und damit die GFZ beeinflussen. Keller werden oft nicht zur Gesamtgeschossfläche gerechnet, während ein Staffelgeschoss unter bestimmten Vorgaben als Vollgeschoss gewertet wird. Diese Berechnungen sind entscheidend, um die Baubehörde zufriedenzustellen und die Bestimmungen des Baugebiets einzuhalten.

Autorin Sarah Völkl

Sarah Völkl hat Architektur studiert und ist seit Jahren das Gesicht von a better place. Mit ihren Videos ist sie bei YouTube vielen Personen schon länger bekannt. Sarah teilt Ihr Wissen jetzt auch bei den Bautipps von Almondia.
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