Damit es nicht zu unschönen Überraschungen beim Hausbau kommt, ist es ratsam, dass Bauherren ein Baugrundgutachten in Auftrag geben. Für ein solches Gutachten fallen zuerst einmal Kosten an, doch diese amortisieren sich schnell wieder. Mit den Informationen aus einem Baugrundgutachten lassen sich in den folgenden Jahren Schäden am Haus, die durch Setzungen und Risse entstehen, vermeiden. Der folgende Artikel soll die wichtigsten Fragen zum Thema Baugrundgutachten beantworten und Baufamilien erste Unsicherheiten nehmen.
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| Ist das Baugrundgutachten Pflicht? Bisher gibt es in Deutschland keine Verpflichtung einer Durchführung. Dennoch sollten Baufamilien im eigenen Interesse einen Baugutachter engagieren. |
| Was sind geotechnische Baurisiken? Dazu zählen neben den Hangrutschungen auch die Bergsenkungen sowie Setzungen, Bodenkontaminationen und Erdbeben. |
| Was kostet ein Baugrundgutachten? Je nach Komplexität sollten Bauherren mit Kosten von 1.000 bis 2.500 Euro rechnen bzw. 0,1 bis 0,5 % der Baukosten dafür kalkulieren. |
Was ist ein Baugrundgutachten?
In den seltensten Fällen ist es möglich, einen Baugrund zu beurteilen und zu sagen, dass sich der Boden als Grundlage für das Traumhaus eignet. Auf den ersten Blick wird das Baugrundstück für gut befunden, denn in der Nachbarschaft sind bereits Bauwerke ohne weitere Probleme gebaut worden. Baufamilien sollten sich auf solche Aussagen nicht verlassen, da vielfach eine Optimierung vom Baugrund stattfinden muss, um mit dem Hausbau beginnen zu können.
Für ein Baugrundachten werden in Fachkreisen die verschiedensten Begriffe genutzt. Nicht selten sind Bezeichnungen wie Gründungsgutachten oder auch geologischer Bericht zu hören. Die Bezeichnung ist dabei irrelevant, denn grundsätzlich wird der Baugrund geoanalytisch untersucht. Im Rahmen einer solchen Untersuchung wird auf Wechselwirkungen zwischen der Bebauung in der Nachbarschaft, dem Grundwasser und dem Bauwerk geachtet. Je nach Gegebenheiten vor Ort müssen weiteren Untersuchungen des Baugrundes vorgenommen werden. Damit das Grundstück bebaut werden kann, müssen eventuell Bodenverbesserungen oder gar ein kompletter Bodenaustausch vorgenommen werden.
Wozu brauche ich einen Baugrundgutachter und wann ist es Pflicht?
In den Vorschriften der DIN 4020 wird ganz klar gesagt, dass der Bauherr bzw. der Grundstückseigentümer das komplette Baurisiko trägt. Sollte demnach das Baugrundstück anders beschaffen sein, als es erwartet wird, und kommt es zu Problemen beim Bauvorhaben, trägt der Bauherr als einziger das Risiko. Sicherlich wird ein Baugrundgutachten nichts an der Beschaffenheit des Bodens ändern, doch es liegen Informationen vor, die auf der einen Seite die Planung und auf der anderen Seite die Ausführung beeinflussen können, da es dabei um nichts Geringeres geht als um die Standsicherheit des Hauses. Es gibt unter anderem eine Vielzahl von Planungsleistungen, die das Baugrundgutachten als wesentliche Grundlage verlangen.
Der Baugrundgutachter kann anhand der ermittelten Ergebnisse das Baurisiko nicht nur bewerten, sondern es auch minimieren. Dies erklärt, warum die Ergebnisse vom Baugrundgutachter, dem Architekten und dem Statiker (Tragwerksplaner) ausgehändigt werden müssen.
Auch bei der Sanierung einer Gründung ist das Baugrundgutachten wichtig, denn anhand der Bodenanalyse sowie den ausgewerteten Schadensbildern kann die Entstehung von weiteren Folgeschäden erfolgreich verhindert werden.
In Deutschland ist die Baugrunduntersuchung bisher noch nicht verpflichtend vorgeschrieben. Baufamilien sollten aber in ihrem eigenen Interesse vor dem Hausbau ein Gründungsgutachten in Auftrag geben. Durch die Bodenanalyse und den Informationen aus dem Gutachten lassen sich von Anfang an Schäden am Haus und das Baurisiko verhindern. Bei den Folgeschäden geht es in erster Linie um Setzungen, Absackungen, die zu Rissen führen bzw. im Feuchtigkeit im Baugrund. Treten während der Bauphase solche Schäden auf, kann dies zu einem sofortigen Baustopp führen. Für die Baufamilie bedeutet dies nicht nur Ärger, sondern auch hohe Mehrkosten. Baufamilien bekommen mit einem Baugrundgutachten mehr Planungssicherheit rund um ihr Traumhaus. Des Weiteren dient das Baugrundgutachten auch als rechtliche Absicherung, sollte es später dennoch zu Folgeschäden kommen.
In jedem Fall verpflichtend ist das Baugrundgutachten, wenn die Bauarbeiten Auswirkungen auf andere Grundstücke sowie Bauwerke in der Nachbarschaft haben.
Unterschied zwischen Baugrundachten und Bodengutachten
Baufamilien werden sich an dieser Stelle fragen, ob es denn einen Unterschied zwischen dem Baugrundgutachten und dem Bodengutachten gibt, da beide Begriffe oft synonym verwendet werden. Bei einem Bodengutachten bzw. bei der Bodenanalyse werden die verschiedenen chemischen Bodenuntersuchungen aufgelistet und im Anschluss daran bewertet. Es handelt sich dabei lediglich um einen Teil des gesamten Gutachtens. Das vollständige Baugrundgutsachten dagegen enthält zusätzlich einen Lageplan, welcher maßstabsgetreu angefertigt sein muss. In diesem Lageplan werden das betreffende Grundstück sowie die Höhenbezugs- und Bohransatzpunkte markiert. Des Weiteren müssen im Plan die Bohr- und Rammprofile abgebildet sein. Weitere Anlagen sind Aufzeichnungen zu den verschiedenen chemischen Analysen, Bodenversuchen und Laborprüfberichte. Mit Fotos kann alles zusätzlich dokumentiert werden.
Im normalen Bodengutachten werden in erster Linie die Wasserverhältnisse, die Tragfähigkeit sowie die Beschaffenheit des Bodens auf dem Grundstück untersucht. Sollten Gefahren und Probleme auftreten, kann das Bodengutachten erweitert werden. Es handelt sich dabei um zusätzliche Informationen über eventuelle Belastungen, welche für das Entsorgen und die verschiedenen Abdichtungsmaßnahmen von Belang sind. In einigen Fällen muss das komplette Gebiet saniert werden, was für Bauherren sehr kostspielig wird.
Grundlagen der Boden- und Geotechnik
- Bodenarten und ihre Eigenschaften: Der Tragswerksplaner (Statiker) muss bei der Errichtung von Bauwerken das Tragverhalten des Baugrunds berücksichtigen. Bei den verschiedenen Bodenarten des Baugrunds wird unterschieden in gewachsene Böden, Fels und geschüttete Böden. Bei einem gewachsenen Boden handelt es sich um einen unberührten Boden, der über einen langen Zeitraum durch Ablagerungen entstanden ist. Der geschüttete Boden ist durch Aufspülung oder Aufschüttung entstanden und kann sowohl beliebig zusammengesetzt als auch verdichtet sein. Fels dagegen ist ein dicht und festgelagertes Gestein aus verschiedenen Gesteinsarten. Innerhalb einer Region kann die Beschaffenheit des Bodens deutlich variieren, selbst auf einem Grundstück gibt es oftmals unterschiedliche Bodenarten. Ein Boden aus Torf oder Wiesenkalk eignet sich nicht zum Bebauen. Bei Böden aus Lehm, Braunkohle oder mit einem sehr hohen humosen Anteil kann es zu Setzungen kommen, weshalb sie sich weniger gut zum Bau eines Hauses eignen. Sehr gut als Baugrund geeignet sind Böden aus dicht gelagertem Kies oder aus verschiedenen Arten von Sand. In Fachkreisen werden die Bodenparameter unterschieden in leicht lösbarer Fels, schwer lösbarer Fels, leicht lösbare Bodenarten, mittelschwer lösbare Bodenarten und schwer lösbare Bodenarten. ebenso wichtig wie die Arten des Untergrundes sind die verschiedenen Bodenklassen. Hier neben Bodenklasse 1 und 2 unterschieden in Bodenklasse 3, Bodenklasse 4, Bodenklasse 5 sowie in Bodenklasse 6.
- Geotechnische Risiken: Grundsätzlich kann es zu geotechnischen Risiken durch Bodenbewegungen während oder nach einem Aushub kommen. Als Grund für solche Risiken lässt sich ein Zusammenhang aufgrund von Strömungsänderungen in den Wasserläufen und Oberflächengewässern sowie eine Bewegung von Bauwerken und der Infrastruktur in unmittelbarer Nähe erkennen. Zu den Risiken zählen in erster Linie Hangrutschungen, Setzungen sowie Bodenkontaminationen und Erdbeben. Auch die Bergsenkung zählt zu den geotechnischen Risiken. Dabei kann es metertiefen Absenkungen des Bodens kommen, sodass Fenster und Türen klemmen bzw. im schlimmsten Risse an der Fassade oder am ganzen Haus entstehen.
- Methoden der Bodenuntersuchung: Die wichtigsten Methoden der Bodenuntersuchung sind Bohren, Schürfen und sondieren. Welche Methode zum Einsatz kommt, hängt immer von den Gegebenheiten vor Ort ab. Bei einer Rammkernsondierung werden hohle und seitlich offene Stahlsonden in den Baugrund gerammt, um Proben entnehmen zu können und so einen Einblick in die Gesteinsschichten zu bekommen. Die Rammsondierung erfolgt mit unterschiedlich schweren Rammsonden, die aus einer Höhe von 50 cm auf einen Stab fallen. So wird ermittelt wie viele Schläge nötig sind, damit der Stab 10 cm tief in das Erdreich eindringt. Im Rahmen des Versickerungsversuchs kann festgestellt werden, wieviel Wasser der Grund aufnehmen kann und ob Regenwasser versickert bzw. ob eine spezielle Ableitung dafür erfolgen muss. Beim Schürfen werden mit einem Bagger Löcher in das Baugrundstück gegraben. Der Baugutachter kann dadurch die einzelnen Erdschichten bewerten und zusätzlich Erdproben entnehmen, die dann in einem Labor analysiert werden.
Ablauf und Methodik eines Baugrundgutachtens
- Vorbereitung und Planung: Damit eine Baugrunduntersuchung stattfinden kann, ist es nötig, dass das Grundstück abgesteckt und für den Gutachter frei zugänglich ist. Wichtig dabei ist, dass die Erschließung des Grundstücks bereits erfolgt ist und der Baugrund frei von hohem Bewuchs ist.
- Durchführung der Feld- und Labortests: Im Rahmen der Feldtests wird der Bodengutachter mehrere fünf bis sechs Meter tiefe Kernbohrungen durchführen. Dabei wird er Bodenproben entnehmen, die anschließend im Labor analysiert werden. Anhand der erfolgenden Tests auf dem Baugrundstück und im Labor kann der Baugrundgutachter Aussagen zur Bodenbeschaffenheit, der Tragfähigkeit sowie den Wasserverhältnissen treffen. Wenn nötig, müssen weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Eine davon ist die Analyse des Wassers auf betonaggressive Bestandteile sowie die Ermittlung verschiedener Daten, um eine Regenwasserversickerung zu planen.
- Auswertung und Gutachten: Nach Auswertung der Tests kann das Gutachten von einem Sachverständigen erstellt werden. Zu den wichtigen Ergebnissen zählen neben dem Aufbau des Baugrunds wie zum Beispiel Bodenart und Bodenkennwerte auch die bodenmechanischen Eigenschaften, die Standsicherheit von Böschungen, das Grundwasservorkommen, die Versickerung von Oberflächenwasser sowie die eventuelle Zuordnung zu einer Erdbebenzone. Des Weiteren liefert das Gutachten die wesentlichen Kennzahlen, welche als Grundlage für die Fundament-Bemessung nötig sind. Zusätzlich informiert der Baugrundgutachter auch über konkrete Gründungsempfehlungen, welche sich aus seinen Ergebnissen ergeben. Dies bedeutet, dass er der Baufamilie zu einer Drainage oder dem Einsatz einer weißen Wanne raten kann. Des Weiteren wird der Sachverständige in seinem Gutachten auch auf eine eventuelle Notwendigkeit der Sicherung von angrenzenden Bauwerken hinweisen. Beinhaltet das Baugrundgutachten auch Informationen zu möglichen Altlasten oder zu Kampfmitteln auf dem Grundstück, werden diese ebenfalls Teil der Dokumentation sein.
Inhalte eines Baugrundgutachtens
- Grundlagenermittlung: Aus dem Baugrundgutachten lässt sich sowohl der Aufbau des Baugrunds als auch dessen bodenmechanischen Eigenschaften erkennen. Der Baugrundgutachter wird dabei besonderes Augenmerk auf die Tragfähigkeit des Untergrunds sowie auf das Setzungsverhalten legen. Ebenfalls von großer Bedeutung beim Baugrundgutachten sind der Grundwasserspiegel sowie die Versickerung von Oberflächenwasser (Regen). Zu den weiteren wichtigen Grundlagen, die ein Baugrundgutachten enthalten sollte, zählen die konkreten Kennzahlen, welche für die Bemessung des Fundaments wichtig sind, sowie die daraus resultierende Gründungsempfehlung. In einigen Gebieten von Deutschland muss auch eine mögliche Erdbebenzonen-Zuordnung vorgenommen werden.
- Bewertung der Baugrundrisiken: Zu den wesentlichen Baugrundrisiken zählen Probleme mit dem Grundwasser, da ein zu hoher Grundwasserspiegel sowie Wasser von schlecht durchlässigen Böden gegen die Abdichtungen des Hauses drücken. Vermutet der Gutachter ein unterschiedliches Setzungsverhalten auf dem Grundstück, müssen weitere Untersuchungen vorgenommen werden, um Baufamilien vor Schäden durch ein Abrutschen bzw. eine Bodensenkung zu schützen. Auch Altlasten oder gar Blindgänger stellen ein erhebliches Baugrundrisiko dar. Bei Altlasten wie Altöl oder Chemikalien muss der komplette Boden gereinigt werden. Bei Blindgängern gibt es je nach Region in Deutschland ein Verdachtsflächenkataster. Befindet das Grundstück in einem solchen Areal, ist das Bodengutachten Pflicht und muss in jedem Fall vor dem Hausbau durchgeführt werden.
- Empfehlungen für die Bauausführung: Damit es nicht zu unnötigen Problemen beim Hausbau kommt oder das Haus nicht genügend Stabilität auf dem Baugrund hat, raten die Sachverständigen je nach Gegebenheit zu einer Bodenverdichtung oder gar zu einem kompletten Bodenaustausch. Im Rahmen der Bauausführung kann der Sachverständige nach einem Baugrundachten Empfehlungen zur Gründung aussprechen. Je nach Art der Bebauung gibt es hierbei zwei Varianten. Zum einen die Gründung mit Bodenplatte und zum anderen die Gründung mit einem Streifenfundament. Für die Gründung ist es wichtig, dass die zulässige Bodenpressung sowie weitere Werte genannt werden. Anhand dieser Daten kann der Statiker seine Berechnungen durchführen.
Kosten für ein Bodengutachten
Die Kosten für ein einfaches Bodengutachten liegen vielfach deutlich unter denen für ein Baugrundgutachten, da diese weniger aufwändig sind. Je nach Aufwand müssen Baufamilien mit 600 bis 1.000 Euro rechnen. Es gibt auch Bodengutachter, die ein Bodengutachten deutlich günstiger erstellen. Je nach Vorhaben kann dies vollkommen ausreichend sein. Ist eine Gründungsempfehlung gewünscht, reicht in der Regel das einfache Bodengutachten nicht aus. Es sollte in einem solchen Fall ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben werden. Für ein solches Gutachten belaufen sich die Kosten auf mehr als 2.000 Euro. Grundsätzlich zählen die Kosten für das Bodengutachten zu den. Baunebenkosten, welche von der Baufamilie getragen werden. Wenn möglich, sollte das Bodengutachten schon vor dem Kauf des Grundstücks in Auftrag gegeben werden, denn die anfallenden Gutachtenkosten müssen dann vom Grundstücksverkäufer getragen werden. Baufamilien bekommen so schon vor dem Kauf eine Plan- und Kostensicherheit rund um ihr Bauvorhaben.
Kosten für ein Baugrundgutachten
Baufamilien sollten für ein Baugrundgutachten mit Kosten von 1.000 bis 2.500 Euro rechnen. Ein pauschaler Preis kann nicht genannt werden, da die Kosten von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Größe des Grundstücks, Lage des Baugebiets sowie dem Aufwand für das Baugrundgutachten und der dazugehörigen Analyse abhängig sind. Bei einem Einfamilienhaus müssen Baufamilien demnach bei einem Standardgutachten mit Kosten von rund 1.000 Euro rechnen. Kommt es zu Problemen oder zu Auffälligkeiten auf dem Grundstück, werden weiterführende Untersuchungen nötig, sodass die Kosten auch auf 2.000 Euro und mehr steigen können.
Im Schnitt ist mit einem Anfangspreis von 5 Euro pro Quadratmeter Grundfläche zu rechnen. Soll das Haus mit einem Keller gebaut werden, dann verteuert sich das Baugrundgutachten um ca. 15 bis 20 %. Baufamilien sollten für das Baugrundgutachten etwa 0,1 bis 0,5 % der Baukosten kalkulieren.
Sicherlich erscheinen die Kosten für das Baugrundgutachten im ersten Moment sehr hoch. Baufamilien sollten diese Kosten mit den Zusatzkosten vergleichen, die durch Fehler an der Abdichtung oder der Gründung in der Folge auftreten können. Jetzt sind die Gutachterkosten nicht mehr so hoch. Aus diesem Grund sollte vor jedem Bauvorhaben oder beim Kauf eines Grundstücks ein Bodengutachten in Auftrag gegeben werden.
Je nach Gutachter können die Kosten für das Baugrundgutachten um einige hundert Euro variieren. Es lohnt hier also mehrere Angebote einzuholen und diese miteinander zu vergleichen. Dennoch sollten Baufamilien nicht nur auf den Preis, sondern vielmehr auf die Qualität des Gutachtens schauen. Einige Sachverständige schreiben für ein Baugrundgutachten nur ein paar Seiten, während andere wiederum fast ein Buch erstellen. Eine gute Hilfe ist es, wenn Baufamilien sich im Vorfeld einige der bereits erstellten Baugrundgutachten anschauen, um so einen ersten Eindruck zu bekommen, bevor sie eine endgültige Entscheidung treffen.
Rechtliche Aspekte und Haftung
- Gesetzliche Anforderungen: Die gesetzlichen Anforderungen rund um die Baugrunduntersuchung sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen nachzulesen. Zu den wichtigen Regelwerken zählen neben dem Baugesetzbuch (BauGB) die Bauordnungen der Bundesländer, die DIN-Normen wie DIN 4020 „Baugrund – Erkundung und Untersuchung“ sowie die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). In diesen Regelwerken werden die Anforderungen an die Baugrunduntersuchung sowie die damit verbundenen Pflichten festgelegt.
- Haftungsfragen: Kommt es zu Folgeschäden aufgrund einer unterlassenen oder fehlerhaften Baugrunduntersuchung erfolgt die Haftung nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadenersatzrechts. Je nachdem, wem das Verschulden an der Baugrunduntersuchung zur Last gelegt werden kann, müssen Bauherr, Planer, Geotechniker oder Bauunternehmen die Haftung übernehmen. Der Bauherr haftet, wenn er die Baugrunduntersuchung nicht vornimmt, obwohl aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ein Baugrundgutachten notwendig war. Planer haften, wenn sie die Notwendigkeit der Baugrunduntersuchung nicht anerkennen oder darauf hinweisen. Geotechniker haften bei einer nicht fachgerecht durchgeführten Baugrunduntersuchung oder der fehlerhaften Interpretation der Ergebnisse aus dem Gutachten. Und last but not least haften Bauunternehmen, wenn sie die Ergebnisse der Baugrundgutachten nicht beachten oder falsch umsetzen.
- Rechtliche Folgen von Mängeln im Gutachten: Die rechtlichen Folgen aufgrund einer unterlassenen oder gar fehlerhaften Baugrunduntersuchung können gravierend sein. Dies gilt im Besonderen dann, wenn es zu schweren Schäden an den Bauwerken oder gar zu Personenschäden kommt.
Auswahl eines Geotechnikers oder Bodengutachters
- Kriterien für die Auswahl: Der Bodengutachter sollte über eine zertifizierte Ausbildung gemäß ISO 17024 verfügen. Des Weiteren sollte er regelmäßig an Praxis- und Fachseminaren teilnehmen, um weitere Erfahrung zu sammeln.
- Vertragsgestaltung: Wird ein Bodengutachter im Rahmen einer Baugrunduntersuchung engagiert, werden sämtliche Rechte und Pflichten in einem Vertrag festgehalten. Dieser Rahmenvertrag enthält nicht nur die Leistungen, die erbracht werden müssen, sondern auch die Honorarvereinbarung. Im Vertrag wird auch festgehalten, wie die Leistungen des Gutachters zu erbringen sind und wie das von ihm zu erstellende Gutachten aussieht.
- Überprüfung der Qualifikationen: Der Geotechniker bzw. Bodengutachter sollte seine baugutachtliche Tätigkeit nicht nur durch eine fundierte Ausbildung in einem Handwerksberuf nachweisen, sondern auch durch eine langjährige Berufserfahrung sowie eine gute visuelle Auffassung. Dies kann er anhand von Diplomen, einem Meistertitel oder gar einem Mastertitel nachweisen. Des Weiteren sollte er über entsprechende technische Gerätschaften verfügen, um eine Baugrunduntersuchung ordnungsgemäß durchführen zu können.
Häufige Probleme und Lösungen im Baugrundgutachten
Im Rahmen eines Baugrundgutachtens kann es trotz aller Möglichkeiten, die in Betracht gezogen werden, immer wieder zu Fehlern kommen. Die Gründe dafür liegen oft in falschen Angaben oder einer fehlenden Auskunft durch den Grundstücksbesitzer. Der Grund hierfür sind oft Funde von Kampfmitteln oder chemischen Stoffen, die bewusst beim Verkauf eines Grundstücks verschwiegen werden.
Zu Problemen kann es kommen, wenn die Gründungsmöglichkeiten nicht umgesetzt werden oder wenn die Grundwasserverhältnisse nicht überprüft wurden. Letzteres ist oft der Fall, wenn Kosten gespart werden sollen. In Anbetracht der Probleme, die im Nachhinein auftreten, sollte in exponierten Lagen deutlich mehr Wert auf eine Untersuchung der Grundwasserverhältnisse gelegt werden. Dies gilt im Besonderen dann, wenn Baufamilien ihr Haus mit Keller bauen möchten.
Damit es nicht zu teuren Folgeschäden und eventuell langwierigen Rechtsstreitigkeiten kommt, sollten Bauherren auf keinen Fall auf ein Baugrundgutachten verzichten. Wurde das Grundstück noch nicht gekauft und zeichnet sich ab, dass der Boden komplett ausgetauscht werden muss oder dass Altlasten kostspielig entfernt und entsorgt werden müssen, ist es sinnvoll, sich den Kauf zu überlegen und nach einem anderen Baugrundstück zu suchen.
Zukunft und Trends in der Baugrunduntersuchung
- Technologische Entwicklungen: Im Rahmen der Geotechnik wird schon heute vermehrt auf den Einsatz von digitalen Methoden zur Baugrundbegutachtung gesetzt. Die geotechnischen Ingenieurbüros erkennen immer öfter, dass sich das Baugrundrisiko durch den Einsatz von digitalen Methoden tendenziell deutlich minimieren lässt. Wichtiger Nebeneffekt dabei ist der optimierte Materialeinsatz.
- Nachhaltigkeitsaspekte: Die Baugrundverbesserung wird in Zukunft nicht mehr ausschließlich durch den Einsatz von Zement erreicht. Vielmehr ist eine Tiefen-Verdichtung sowie eine Vorkonsolidierung möglich. Baugrundgutachter haben immer öfter den Anspruch , dass im Rahmen der Nachhaltigkeit einer solchen Untersuchung Rücksicht auf Mensch, Tier und Umwelt genommen wird.
- Globale Perspektiven: Gerade die globale Klimakrise sorgt dafür, dass noch mehr über internationale Standards und Praktiken im Rahmen der Geotechnik nachgedacht werden muss.
Fazit
Wer nach dem Bau oder beim Aushub für das Bauwerk nicht negativ überrascht werden möchte, der sollte mit einem Baugrundgutachten immer auf Nummer sicher gehen. Dadurch lässt sich das Risiko von Bauschäden und damit verbundenen Kosten erhöhen. Mehrkosten deutlich reduzieren und sorgt für mehr Planungs- und Kostensicherheit.
Raten Bauunternehmen oder gar Grundstücksverkäufer von einem Baugrundgutachten haben, sollten die gründe kritisch hinterfragt werden. Optimal ist es, wenn ein solches Gutachten noch vor dem Kauf des Grundstücks oder dem Vertrag mit dem Bauunternehmen in Auftrag gegeben wird. Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob es sich beim Hausbau um ein Fertighaus oder ein Massivhaus handelt, das Baugrundachten vermittelt Sicherheit rund um das Bauvorhaben. Die Investition in ein solch fachlich ausgestelltes Baugrundgutachten lohnt in jedem Fall und Baufamilien sollten auf keinen Fall aufgrund der Mehrkosten darauf verzichten.
FAQs
Welche Baugrundrisiken gibt es?
Es wird unterschieden in geringe Tragfähigkeit des Untergrundes, ansteigendes Grundwasser, nicht standfeste Böschungen, schwer lösbare Gesteinsarten, Schadstoffe im Baugrund sowie Hohlräume im Untergrund.
Wie läuft ein Baugrundgutachten ab?
Neben den Rammkernbohrungen und Schürfen mit dem Bagger gibt es noch die Rammsondierungen nach DIN EN ISO 22476-2.
Wie lange dauert ein Baugrundgutachten?
Je nach Umfang und den Rahmenbedingungen ist mit einer Zeitspanne von 3 bis 5 Wochen zu rechnen.
