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Baulinie, Baugrenze, überbaubare Grundstücksfläche? Das müssen Sie wissen

Wer im Besitz eines Grundstücks ist, darf darauf leider nicht bauen, was und wo er will. Die zulässige Bebauung der Grundstücksfläche folgt klaren Vorgaben, die im Bebauungsplan des jeweiligen Grundstücks festgehalten sind. Neben der möglichen Nutzung der Fläche – also ob beispielsweise ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein Gewerbegebiet errichtet werden darf – gibt der Bebauungsplan auch Aufschluss darüber, wie groß die verbaute Fläche sein darf und wo sich das Haus am Grundstück befinden sollte.


Das Wichtigste in Kürze
Neben der überbaubaren Grundstücksfläche sind auch das Baufenster, die Abstandsflächen und viele weitere Dinge zu beachten, die aus dem Bebauungsplan hervorgehen. Die besten Architekten, die sich auf diesem Gebiet spezialisiert haben, finden Sie hier: https://www.a-better-place.de/architekten

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Jedes Haus an seinem Platz

Wer schon einmal einen Blick in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) geworfen hat, findet dort den Begriff „überbaubare Grundstücksfläche”. Das ist derjenige Teil eines Baugrundstücks, auf dem ein Bauwerk oder Gebäude errichtet werden darf – natürlich unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans und der bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Diese Fläche ist im Bebauungsplan zeichnerisch dargestellt und durch die Baugrenze und Baulinie begrenzt. Doch warum wird überhaupt eine solche überbaubare Grundstücksfläche definiert? Sollte nicht jeder Grundstücksbesitzer selbst entscheiden können, wo sein zukünftiges Haus steht? Grund dafür sind übergeordnete städtebauliche Überlegungen, die eine planerisch gewollte Positionierung von Gebäuden zum Ziel haben.

Baugrenze und Baulinie auf Ihrer Grundstücksfläche

Beim Blick in den Bebauungsplan nimmt man erst einmal viele scheinbar gleich aussehende Linien war. Sieht man aber genauer hin, erkennt man deren unterschiedliche Struktur. Zu unterscheiden sind die Grundstücksgrenze, die Baugrenze und die Baulinie. Baugrenze und Baulinie sind zwar optisch leicht zu verwechseln, aber dennoch sehr unterschiedlich.

Grundstücksfläche mit Baugrenze und Baulinie
Baulinie und Baugrenze

Was ist die Baugrenze?

Die sogenannte Baugrenze ist ein Bereich, der nicht von Gebäuden oder Gebäudeteilen überbaut werden darf. Geringfügig herausrragende Gebäudeteile können in Ausnahmefällen genehmigt werden. Dargestellt ist die Baugrenze in jedem Bebauungsplan als blaue Linie. Ist keine zusätzliche Baulinie festgelegt, kann das Gebäude innerhalb dieses Bereichs entsprechend den gesetzlichen Richtlinien frei positioniert werden.

Was ist die Baulinie?

Die Baulinie (oder auch die Fluchtlinie) hingegen muss von einer Gebäudeseite berührt werden, auf sie muss also eine Außenwand gebaut werden. Ziel einer Baulinie ist es meist, eine durchgehende Häuserflucht an der Straßenseite oder ein einheitliches Siedlungsmuster zu erzielen. Eine Baulinie kann als Vorder- und Seitengrenze, aber auch als ein komplett geschlossener Flächenumriss festgelegt werden. In letzterem Fall muss die von der Baulinie umgrenzte Fläche vollständig mit der Grundfläche eines Gebäudes ausgefüllt werden.

Doch auch innerhalb dieser Grenzlinien darf nicht nach Lust und Laune gebaut werden. Verschiedene Symbole im Bebauungsplan geben beispielsweise vor, wie hoch und welche Art von Gebäude auf der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden darf. Wer Hilfe bei der Interpretation der vielfältigen Linien, Signaturen und Ziffern im Bebauungsplan benötigt, wirft einen Blick in die Planzeichenverordnung.

Autorin Sarah Völkl

Sarah Völkl hat Architektur studiert und ist seit Jahren das Gesicht von a better place. Mit ihren Videos ist sie bei YouTube vielen Personen schon länger bekannt. Sarah teilt Ihr Wissen jetzt auch bei den Bautipps von Almondia.

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