Almondia – Bautipps Die Bauherrenberatung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, setzt verbindliche Standards für die Energieeffizienz von Bauprojekten. Für den Bauherren resultieren daraus Vorschriften vom Führen eines Energieausweises bis hin zur Dämmung und der Nutzung von regenerativen Energien im Strommix. Alle Bauanträge, die nach dem 01.01.2016 eingereicht wurden, müssen die Anforderungen der EnEV 2014 einhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist neben dem Erneuerbare Energien Gesetz  (EEG) ein Instrument der Bundesregierung, um international vereinbarte Klimaschutzziele umzusetzen.
  • Die EnEV 2014 erlegt dem Bauherren ab 2016 eine Reihe von Verpflichtungen auf: Verbau effizienter technischer Anlagen, Führen eines Energieausweises, Nutzung regenerativer Energien, einzuhaltende Dämmwerte, Höhe des Primärenergiebedarfs.
  • Der Primärenergiebedarf umfasst neben dem eigentlichen Endenergiebedarf eines Gebäudes auch den Energieaufwand für Erzeugung, Speicherung und Transport von Energieträgern. Multipliziert man den Endenergiebedarf mit dem Primärenergiefaktor erhält man die vollständige Energiebilanz. Bei fossilen Energieträgern ist der Primärenergiefaktor vergleichsweise hoch, bei regenerativen Energien liegt er bei 0.

Worum geht es bei der Energiesparverordnung – EnEV 2014?

Das vom Gesetzgeber definierte Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand in Deutschland bis 2050. Klimaneutralität bedeutet, dass entweder überhaupt kein CO2 mehr freigesetzt oder die freigesetzte Menge kompensiert wird. Alternative Energiequellen und konsequente Gebäudesanierungen rücken damit verstärkt in den Fokus. Die EnEV ist (neben dem Erneuerbare Energien Gesetz – EEG) ein Instrument der Bundesregierung, um die eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich des Klimaschutzes umzusetzen – auch Bauherren werden dafür immer stärker in die Pflicht genommen, indem sie steigende Mindeststandards einzuhalten haben.

Die EnEV wurde in der Vergangenheit schrittweise verschärft. So legte z. B. die EnEV 2009 fest, dass Dachböden gedämmt werden müssen. Die EnEV 2014 legte darüber hinaus ein Bußgeld in Höhe von 50000 EUR bei Verstößen fest. Zudem verschärft die EnEV 2014 mit einer Gültigkeit ab 2016 vor allem die Energiestandards für Neubauten. In Zukunft wird mit weiteren Schritten zu rechnen sein.

Was müssen Bauherrinnen beachten?

1. Energieausweis

Ein aus der Planungsphase hervorgegangener Energieausweis muss bereits für die Baugenehmigung eingereicht werden. Darüber hinaus ist es Pflicht, einen über die Energiewerte Auskunft gebenden Energieausweis zum fertigen Haus zu führen. Während der Bauphase können sich die Werte ändern, sodass ggfs. eine Anpassung des Energieausweises nötig ist. In jedem Fall sollten die Werte nach Fertigstellung des Hauses von einem Bauvorlageberechtigten neu beurteilt werden. Es liegt im Verantwortungsbereich des Bauherren, dass ein gültiger Energieausweis zum fertigen Haus vorliegt. Hier finden Sie weitere Informationen zur Baugenehmigung.

2. Heizung, Warmwasser, Lüften, Kühlen

Alle neu gebauten Häuser müssen die Richtlinien der EnEV 2014 hinsichtlich des Energieverbrauchs beim Heizen, bei der Warmwasseraufbereitung, beim Lüften (Lüftungsanlagen) und beim Kühlen einhalten. Die Richtlinien beziehen sich natürlich nur auf die Energieeffizienz der zu verbauenden technischen Anlagen, nicht auf die Lebensweise der Bewohner. Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Heiztechnik und zu Lüftungsanlagen.

3. Primärenergie

Auch hinsichtlich des Primärenergiebedarfs (s. u.) werden mit der EnEV 2014 neue Anforderungen gestellt. Alle Neubauten dürfen nunmehr 25 % weniger Primärenergie verbrauchen, als es bei den Mindestwerten 2015 noch zulässig war.

Der ab 2016 zulässige Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) für Neubauten wird mit der Multiplikation des Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes mit dem Faktor 0,75 errechnet. Das heißt, dass die Vorgaben des Referenzgebäudes sogar noch unterboten werden müssen.

Mögliche bauliche Maßnahmen zur Einhaltung: starke Dämmung, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, solare Unterstützung der Heiztechnik, solare Trinkwassererwärmung, Solaranlagen, Solarthermie (auch in Kombination mit Pelletheizung), Wärmepumpen, Biogas (Wärmenetz), Erdgasheizung (auch mit Solarthermie), Öl/Gas-Hybridheizunge

4. Anteil erneuerbarer Energien

Bei Neubauten mit einer Nutzfläche über 50 m² muss ein Teil des Energiebedarfs (Wärme- oder Kälte-Energiebedarf) mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Als erneuerbare Energien gelten hier: solare Strahlungsenergie, Biomassen, Umweltwärme, Geothermie.

Diese Verpflichtung kann allerdings umgangen werden, wenn:

➤ Die Energieeffizienz des Gebäudes um mindestens 15 %  über den EnEV-Anforderungen liegt. Das kann z. B. durch sehr gute Dämmmaßnahmen erreicht werden.

➤ Anschluss an Wärmenetze, die ihre Energie zu mindestens 50 % aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) beziehen.

5. Transmissionswärmeverlust

Der Wärmeverlust der Gebäudehülle darf einen festgelegten Standard nicht überschreiten. Es muss für eine ausreichend starke Dämmung des Hauses gesorgt werden. Die energetische Qualität der Gebäudehülle wird als der sogenannte „spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust“ (H‘T) errechnet. (Die Höhe des zulässigen Transmissionswärmeverlusts (H‘T) ist in einer Tabelle als Anlage der EnEV einsichtig und im Internet zu finden.)

Die Anforderung an die Dämmung steigt mit der EnEV 2014 etwa um 20 %. Darüber hinaus dürfen mit der EnEV 2014 Decken, die an den unbeheizten Dachboden anschließen, den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,24 W/(m2K) nicht überschreiten.

Mögliche bauliche Maßnahmen zur Einhaltung: Verbauung von Fenstern mit sehr guter wärmedämmender Qualität, dickeres Mauerwerk, Wärmedämmung durch spezifische Verputzung .

Zusammengefasst hält die EnEV 2014 für Neubauten Folgendes fest:

Reduzierung der Energieverluste der Gebäudehülle um 20 %

Absenkung des Primärenergiebedarfs zum Heizen, Kühlen und für die Warmwasseraufbereitung um 25 %

Absenkung des Primärenergiefaktors für Strom von 2,4 auf 1,8

Das Referenzgebäude

Wie wird in der Planungsphase ermittelt, wie viel Energie für Heizung, Warmwasseraufbereitung und den Betrieb von Lüftungs- und Kühlungsanlagen benötigt wird? Insbesondere auf den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und den Wärmeverlust der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust H‘T) kommt es an.

Mithilfe eines virtuellen Referenzgebäudes, das mit einer speziellen Software erstellt wird, können diese Werte bestimmt werden. Das Referenzgebäude weist die gleiche Geometrie, Ausrichtung und Nutzfläche des geplanten Hauses auf, zudem wird von einer Anlagentechnik und Außenbauteilen ausgegangen, die den Standards der EnEV entsprechen.

Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Für eine Förderung durch eines der verschiedenen Programme der KfW müssen die allgemeinen Energieeffizienz-Standards der EnEV 2014 übertroffen werden. Für Bauherren, die sich beispielsweise für ein KfW-Effizienzhaus-40 entschieden haben, gilt: Es dürfen nur 40 % des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Neubaus, der den Standards der EnEV 2014 entspricht, verbraucht werden. Die Verschärfung der Standards der EnEV schlägt sich also gleichzeitig in einer Verschärfung der Förderstandards nieder. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Der Primärenergiebedarf 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt einen jährlich zulässigen Höchstwert für den gesamten Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Lüftung und Kühlung fest. Der jährliche Energiebedarf eines Gebäudes wird dabei als Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) bemessen. Er wird in Kilowattstunden ausgezeichnet (KWh/m²Jahr). Mit der Kilowattstunde wird der Verbrauch sowohl von Strom als auch von Heizwärme gemessen.

Was aber bedeutet Primärenergiebedarf? Wieso reicht der Endenergiebedarf eines Gebäudes nicht aus? Der Primärenergiebedarf beinhaltet auch alle dem eigentlichen Verbrauch vorgelagerten Prozesse der Energiegewinnung und -bereitstellung, die ebenfalls Energie benötigen. Hierbei sind zu nennen: Gewinnung, Verarbeitung, Speicherung, Transport und anfallender Verlust. Das geht also über den Endenergiebedarf (Heizung, Warmwasseraufbereitung, Lüftung, Kühlung) des Gebäudes hinaus. So ist der Primärenergiebedarf auch immer höher als der Endenergiebedarf.

Mit dem Primärenergiebedarf lassen sich wesentlich aussagekräftigere Urteile über Einsparungen von CO2-Emissionen treffen. Das ist vor allem so, weil der Primärenergiebedarf Aussagen über die Verwendung verschiedener Energieträger macht. Denn er fällt mit Verwendung unterschiedlicher Energieträger unterschiedlich aus. Wird eine Heizung mit Strom aus dem Kraftwerk betrieben, ist der Primärenergiebedarf höher, als wenn die Heizung über Solarthermie betrieben wird. Bei der Messgröße Endenergiebedarf hingegen macht es keinen Unterschied, ob man fossile oder regenerative Energien verwendet.

Der Primärenergiefaktor

Mit dem sogenannten Primärenergiefaktor wird das Verhältnis von der Art des eingesetzten Energieträgers zur Endenergie festgesetzt. Je größer der Anteil regenerativer Energie im Strommix ist, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor und so auch der Primärenergiebedarf. Zum Beispiel muss der Endenergiebedarf bei der Verwendung von Strom als Heizenergie mit 1,8 multipliziert werden. Bei der Verwendung von Holz als Energiequelle nur mit 0,2. Bei der Verwendung erneuerbarer Energien liegt der Faktor bei 0.

Mit der EnEV 2014 wurde der Primärenergiefaktor für Strom von 2,4 auf 1,8 abgesenkt. Das entspricht in etwa den zusätzlichen 25 % Primärenergie, die jeder Neubau mit der EnEV 2014 ab 2016 einzusparen hat. Die Verschärfung der EnEV 2014 ist daher stark abgeschwächt, da der gesenkte Primärenergiefaktor für Strom bereits die verlangte Einsparung gänzlich mit sich bringt. Es wird damit also die Verwendung von Strom aus der Verschärfung ausgenommen und somit die Rolle des Energieträgers Strom auf dem Markt gestärkt. Über den Sinn einer solchen Maßnahme lässt sich diskutieren – jedenfalls ist hier die Handschrift der Stromlobby erkennbar.

Primärenergiefaktoren:

Heizöl – 1,1

Erdgas – 1,1

Fernwärme, aus KWK, erneuerbarer Brennstoff – 0,0

Strom vor 2016 – 2,4 / Strom ab 2016 – 1,8

Solarwärme, Umweltwärme – 0,0

Eine einheitliche Energiebilanz

Die EnEV fasst die früher getrennten Bereiche der Heizungsanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung zusammen. Dadurch ist es möglich, Faktoren, die zu einem höheren oder niedrigeren Energieverlust führen, in der Gesamtbilanz des Hauses miteinander zu verrechnen. Wenn ein Gebäude also beispielsweise über eine sehr moderne Heizungsanlage verfügt, dafür aber schlecht gedämmt ist, rechnen sich diese beiden Faktoren in der Gesamtenergiebilanz gegeneinander auf.

Fazit

Mit der EnEV 2014 werden die hinsichtlich des Klimaschutzes international vereinbarten Ziele auch für Bauherren bemerkbar: Neubauten müssen bestimmte Standards der Energieeffizienz erfüllen und ein Energieausweis muss geführt werden. Außerdem werden Bestimmungen zum Strommix gemacht, die den Vormarsch der erneuerbaren Energien fördern sollen. Es gibt ausreichend moderne Bautechnik, um den Anforderung zu entsprechen. Ökologisch anspruchsvolle Bauherren können die gesetzlich festgelegten Standards auch übertreffen – Energieeffizienz ist auf noch höheren Niveau möglich und wird zudem staatlich gefördert!

Autorin Sarah Völkl

Sarah Völkl hat Architektur studiert und ist seit Jahren das Gesicht von a better place. Mit ihren Videos ist sie bei YouTube vielen Personen schon länger bekannt. Sarah teilt Ihr Wissen jetzt auch bei den Bautipps von Almondia.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner