Almondia – Bautipps Die Bauherrenberatung

Die Baustelleneinrichtung

Bevor es mit dem Hausbau losgehen kann, muss die Baustelle eingerichtet werden. Wie aufwendig die Baustelleneinrichtung ausfällt, bestimmen Art und Maß der Bebauung, aber auch die Besonderheiten des Grundstücks und zu erwartende Witterungsverhältnisse. In der Baustellenverordnung (BaustellV) sind alle einzuhaltenden Richtlinien vermerkt. Die BaustellV besteht aus Elementen des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und der Verkehrssicherungspflicht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gute Planung führt zu einem ausgewogenem Verhältnis zwischen nötigem Aufwand und Wirtschaftlichkeit. Denn die Baustelleneinrichtung macht immerhin 5-10 % der Kosten des Hausbaus aus.
  • Wenn man sein Hausbau-Projekt von einem Generalunternehmer ausführen lässt, richtet dieser in der Regel auch die Baustelle ein. Dennoch verbleibt die letztgültige Verantwortung für eine ordnungsgemäß eingerichtete Baustelle beim Bauherren.
  • Zuvorderst kommt es auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen (Arbeitsschutz) an, aber auch der Umweltschutz ist wichtig. Zudem soll die Baustelleneinrichtung optimale Arbeitsabläufe gewährleisten.

Die Verantwortung des Bauherren

Prinzipiell gilt, dass der Bauherr bzw. der Inhaber der Baugenehmigung die Gesamtverantwortung für das Hausbau-Projekt trägt. Deshalb entbindet ihn die Beauftragung eines bauausführenden Generalunternehmers auch nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Einrichtung der Baustelle – auch wenn er die anfallenden Aufgaben an einen Dritten delegiert.

Worauf der Bauherr achten muss

In der Regel richten Baufirmen die Baustelle professionell und mit einiger Erfahrung ein, sodass der Baustellenverordnung (BaustellV) damit hinreichend Rechnung getragen wird. Dennoch sollte der Bauherr ein Augenmerk auf dieses Thema haben, denn folgendes bleibt in jedem Fall in seiner Verantwortung:

  • Verantwortung für die Auswahl eines geeigneten Dritten, an den er die Baustelleneinrichtung delegiert
  • Verantwortung für die Delegation von Befugnissen und Aufgaben
  • Verantwortung für die Überprüfung, ob die Baufirma die delegierten Aufgaben gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) erfüllt

Wichtig ist, ob im Leistungsverzeichnis des Bauvertrags alle Punkte der Baustelleneinrichtung gelistet sind

Gerade weil die Verantwortung letztlich beim Bauherren liegt, ist es wichtig, alle Arbeitsschritte und Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung im Leistungsverzeichnis des Bauvertrags genau zu prüfen. Fehlende Punkte führen zu Mehrkosten. Bei Zweifeln hinsichtlich der Vollständigkeit des Leistungsverzeichnisses im Bauvertrag oder anderen vertraglichen Unklarheiten sollte immer Rücksprache mit der Baufirma gehalten und externer Expertenrat hinzugezogen werden. Eine Besichtigung der Baustelle (ggfs. mit unabhängigen Bauberatern oder Architekten) ist ebenfalls empfehlenswert.

Hier erfahren Sie mehr über Fallen in Bauverträgen.

Aus einer gut eingerichteten Baustelle resultieren Vorteile

  • erhöhte Rechts- und Planungssicherheit
  • geringere Kosten durch optimierte Arbeitsabläufe und weniger Ressourcenaufwand
  • optimale Qualität am Bau
  • geringeres Risiko von Bauverzug

Drei Phasen der Baustelleneinrichtung

1. Phase: Planung vor Auftragsvergabe

Für das Angebot ist es notwendig, die Kosten von Bauverfahren und Bauablauf realistisch zu kalkulieren. Natürlich muss auch die Baustelleneinrichtung darin enthalten sein. In der ersten Phase wird eine vorläufige Berechnung hinsichtlich des zu erwartenden Einsatzes von Arbeitskräften und Arbeitsgeräten vorgenommen.

2. Phase: Planung nach Auftragsvergabe

Die vorläufigen Planungen und Berechnungen aus der ersten Phase werden konkretisiert. Die Planungen werden soweit vorbereitet, dass die Ausführung beginnen kann. Änderungen zum vorläufigen Konzept treten in den meisten Fällen auf.

3. Phase: Planungen nach Baubeginn

Bauen ist immer eine komplexe Angelegenheit, deshalb muss auch oft die Baustelleneinrichtung bereits nach Baubeginn angepasst werden, denn oft kommen jetzt erst wichtige Details auf. Das kommt z. B. vor, wenn der Bauablauf geändert wurde und daraus neue Rahmenbedingungen resultieren.

Der Baustelleneinrichtungsplan

Im Baustelleneinrichtungsplan werden alle Gebäude (Container), Gerätschaften (Kräne etc.), Baustraßen und Zufahrtswege maßstabsgetreu verzeichnet. Alle Eintragungen müssen eindeutig gekennzeichnet werden.

Die Arbeitsschritte der Baustelleneinrichtung

Vermessung

Vermesser müssen Absteckungen gemäß dem Baustelleneinrichtungsplan vornehmen, damit die Baustelle nach dessen Vorgaben eingerichtet werden kann.

Hier finden Sie einen detaillierten Artikel zum Thema Grundstücksvermessung.

Herrichten des Baugrunds

Gegebenenfalls müssen  Sträucher und Bäume (nur nach Genehmigung) oder auch Altlasten (Chemikalien, giftiges Material o. ä.) entfernt werden.

Lesen Sie unseren Artikel zur Baugrunduntersuchung und zum Bodengutachten.  

Gebäude

Je nach Größe der Baustelle müssen für die Bauphase verschiedene Gebäude bzw. Container eingerichtet werden. Das kann folgende Anforderungsbereiche betreffen:

  • Lager für Baustoffe und Werkzeuge
  • Pausen- und Aufenthaltsräume
  • Baustellenbüro
  • Sanitärräume
  • Labor für Erdbau und Beton
  • Erste-Hilfe-Einrichtung

Versorgung und Entsorgung

Die Versorgungsleitungen von Energie und Wasser, die während der Bauphase gebraucht werden, müssen eingerichtet werden. Dazu zählen:

  • Wasserversorgung
  • Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser
  • Energieversorgung (Kann die Baustelle nicht aus dem öffentlichen Netz versorgt werden, müssen Generatoren eingerichtet werden.)
  • Anschluss ans Kommunikationsnetz

Baustellensicherung    

Dieser wichtige Punkt ist nicht nur versicherungsrelevant, sondern gewährleistet auch einen reibungslosen Bauablauf. Je nach Größe des Baus und Art des Grundstücks können folgende Punkte anfallen:

  • Bauzäune dienen dazu, den Zutritt Unbefugter zu unterbinden und Diebstahl zu verhindern.
  • Schutz der Nachbargrundstücke, falls diese von dem Bau beeinträchtigt werden können.
  • Schutz gegen Witterung für Personen, Werkzeuge, Geräte, Baustoffe und fertiggestellte Bauleistungen.
  • Sicherung von Verkehrswegen, die an die Baustelle angrenzen. Dies können z. B. Leitwände oder -balken sein, die Bauarbeiter vor dem Verkehr schützen. Hinzu kommen Warnhinweise auf den Straßen, um Verkehrsteilnehmer zu warnen und zu schützen.
  • Der Schutz des Baumbestandes ist gesetzlich geregelt.
  • Brandschutz von gelagerten Materialien und hinsichtlich auszuführender Arbeiten (Feuerlöscheinrichtungen)
  • Schutz bestehender Leitungen, z. B. Abstandsvorschriften von Hochspannungsleitungen und Kränen
  • Anbringen von Schildern

Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder.

Das bekannte Schild “Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder” trifft nicht immer den Nagel auf den Kopf. Denn suchen Kinder auf einer Baustelle Abenteuer, richten dort Schaden an oder kommen gar selbst zu Schaden, dann haften ihre Eltern nur insofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies ist aber im Einzelfall oft sehr schwierig nachzuweisen. Wenn der Bauherr zudem seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist (z. B. Löcher im Bauzaun), dann haftet er sowieso für den entstandenen Schaden.

Baugeräte

Es müssen Geräte sowohl für die Bauphase als auch für die Baustelleneinrichtung eingerichtet werden. Bei der Einrichtung der Baugeräte ist ein optimales Verhältnis zwischen reibungslosem Ablauf des Baus und der Wirtschaftlichkeit des Projekts zu erzielen. Folgende Baugeräte müssen eingerichtet werden:

  • Bagger
  • Turmkrane, Mobilkrane
  • Wasser- und Betonpumpen
  • Bauaufzüge

Baustellenzufahrt, Baustraßen und Lagerflächen

Die Baustelle benötigt eine Baustellenzufahrt, die für die Größe der benötigten Fahrzeuge ausgelegt ist. Außerdem darf sie den Verkehrsfluss nicht behindern und muss dementsprechend gesichert sein. Auf der Baustelle sind Baustraßen und Lagerflächen für den Transport von Baustoffen und Geräten anzulegen.

Arbeits- und Schutzgerüste

Baugerüste sind für einige Arbeitsschritte unentbehrlich – oft auch für den Schutz von Arbeitern, Straßen oder Gebäuden.

Entsorgung des Abfalls

Eine Infrastruktur zur Abfallentsorgung muss nach vorgängiger Einschätzung des Abfallvorkommens eingerichtet werden. Dabei ist auf die Art des Abfalls und dessen Trennung zu achten. Auch hier darf nicht zu groß und nicht zu klein geplant werden, da sonst Extrakosten entstehen. Außerdem muss ausreichend Stellplatz für die Sammelbehälter eingeplant werden.

Kosten Baustelleneinrichtung

Für jede Baustelle fallen Kosten für die Baustelleneinrichtung an. Sie gehören zu den Baunebenkosten. Die Kosten sind von Baustelle zu Baustelle unterschiedlich. Es kommt immer auf Art und Maß der Bebauung, die Bauzeit, den Einsatz von Arbeitern und Geräten sowie die Besonderheiten des Baugrunds (z. B. Bodenverhältnisse, Steigungen) an. Allerdings sind diese Kosten nicht in jedem Vertrag gleich ausgewiesen. In vielen Fällen sind sie im Leistungsverzeichnis als eigene Position und aufgegliedert in einzelne Arbeitsschritte benannt. Sind sie das nicht, summieren Anbieter diese Kosten unter die Gemeinkosten der Baustelle.

Die Kosten für die Baustelleneinrichtung belaufen sich auf etwa 5-10 % der Kosten für den Hausbau. Das Leistungsverzeichnis eines Angebots bzw. Vertrags sollte genau geprüft werden. Es kommt vor, dass einzelne Aspekte (z. B. Wasserversorgung und -entsorgung) der Baustelleneinrichtung dort nicht verzeichnet sind, was zu Mehrkosten führen kann.

Gehen Sie deshalb Verträge am besten mit unabhängigen Experten durch. Fragen Sie bei Zweifeln immer wieder bei Ihrem Baupartner nach und geben Sie sich erst zufrieden, wenn es keine Unklarheiten mehr gibt.

Hier lesen Sie mehr zu den Baunebenkosten.

Autorin Sarah Völkl

Sarah Völkl hat Architektur studiert und ist seit Jahren das Gesicht von a better place. Mit ihren Videos ist sie bei YouTube vielen Personen schon länger bekannt. Sarah teilt Ihr Wissen jetzt auch bei den Bautipps von Almondia.

2 Kommentare zu “Die Baustelleneinrichtung

  1. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Baustelleneinrichtung. Mein Onkel bereitet den Erdbau und die Baustelle für seinen Hausbau vor. Gut zu wissen, dass eine gute Planung das Risiko eines Bauverzugs verringert.

  2. Danke für diesen Beitrag über die Einrichtung einer Baustelle. Mein Bruder ist Bauleiter und arbeitet demnächst an einem großen Projekt, für das er auch verschiedene Gerätschaften benötigt. Er wird sich an eine Kranvermietung wenden, um diese Gerätschaften zu erhalten. Guter Hinweis, dass es wichtig ist, ob im Leistungsverzeichnis des Bauvertrags alle Punkte der Baustelleneinrichtung gelistet sind. https://www.wkskrane.at/leistungen/miete

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