Sobald der Bau einer Immobilie bzw. dessen Sanierung oder Modernisierung geplant ist, ist es sinnvoll, mit einem Architekten zusammenzuarbeiten. Grundsätzlich sind der Architekt bzw. die Architektin Ansprechpartner für alle Baubeteiligten. Des Weiteren vertritt der Architekt/Architektin die Interessen des Bauherren. Aufgrund der Budgetplanung stellt sich natürlich die Frage nach den Kosten für einen Architekten. Der folgende Artikel soll eine Reihe von Fragen zu den Kosten sowie den verschiedenen Architektenleistungen nach HOAI und den dazugehörigen Leistungsphasen beantworten.
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Mit welchen Kosten muss für einen Architekten gerechnet werden? Auch wenn Architekten ihr Honorar frei vereinbaren können, dient die HOAI immer noch als Grundlage der einzelnen Leistungsphasen sowie für deren Berechnung. |
Welche Faktoren beeinflussen die Architektenkosten? Neben dem Projektumfang sowie den Ansprüchen der Auftraggeber werden die Kosten regional und durch die Erfahrung des Architekten beeinflusst. |
Wieviel Leistungsphasen laut HOAI gibt es? Insgesamt gibt es neun Leistungsphasen, die aber nicht alle genutzt werden müssen. Um eine Baugenehmigung für ein Haus zu bekommen, sind die Phasen 1 – 4 zwingend nötig. |
Architektenleistungen nach HOAI und Leistungsphasen
Bauherren stellen sich vermutlich als Erstes die Frage „Was kostet ein Architekt?“ Vielfach verbirgt sich dahinter die Angst, dass Architekten zu teuer sind. An dieser Stelle können wir Baufamilien beruhigen, denn das Honorar eines Architekten ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich können Baufamilien jede Kostenstelle lückenlos nachvollziehen. Informationen darüber können in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nachgelesen werden. Im Folgenden möchten wir die verschiedenen Phasen aus der HOAI näher erläutern.
Die Leistungsphasen haben einen festgelegten Anteil an den Kosten für den Architekten und gliedern sich folgendermaßen auf:
- Grundlagenermittlung: Diese umfasst 2 % des Gesamthonorars. Im Rahmen dieser Leistungsphase werden die Kosten des Architekten verhandelt. Dazu definieren die beteiligten Parteien das Leistungsspektrum. Gemeinsam mit dem Architekten wird die Baustelle besichtigt, sodass der Architekt eine Dokumentation erstellen kann und bereits im Vorfeld überlegt, welche Unternehmen für welche Arbeiten infrage kommen.
- Vorplanung: Diese wird mit 7 % des Gesamthonorars berechnet. Der Architekt erstellt Analysen und fertigt Skizzen an. Wichtig hierbei ist, dass der Bauherr stets im Mittelpunkt steht, um seine Vorstellungen zu äußern. In dieser Leistungsphase ist die Kommunikation mit dem Auftraggeber, den verschiedenen Unternehmen und Dienstleistern sowie den Behörden besonders wichtig. Am Ende der Leistungsphase muss klar sein, dass das Bauvorhaben als Erfolg verbucht werden kann.
- Entwurfsplanung: Hierfür werden 15 % des Gesamthonorars berechnet. Aus den Skizzen des Architekten werden die Entwürfe erarbeitet. Damit der Maßstab der Zeichnungen stimmt, muss der Architekt über bestimmte Daten verfügen. Der Architekt bzw. seine Mitarbeiter müssen dabei nicht ständig vor Ort sein und können einen Großteil der Arbeiten im Architekturbüro erledigen.
- Genehmigungsplanung: Diese Leistungsphase umfasst 3 % des gesamten Architektenhonorars und baut auf den Ergebnissen des Vorentwurfs auf. Die Ideen und Konzepte werden in die Tat umgesetzt, ohne dabei die rechtliche Seite zu vernachlässigen. Der Architekt kümmert sich um die entsprechenden Genehmigungen. Dabei nutzt er nicht nur seine Erfahrungen, sondern auch seine Kontakte aus seinen Netzwerken.
- Ausführungsplanung: Mit 25 % des Gesamthonorars fällt diese Leistungsphase bei den Kosten stark ins Gewicht. Für die Baufamilie werden die Konzepte greifbar, da der Architekt bereits eine detailgetreue Bauzeichnung erstellt hat. Diese dient als Basis für die eigentliche Konstruktion. Sobald die Absprachen mit allen Partnern getroffen sind, kann die Montage angestoßen werden und das Traumhaus nimmt erste Formen an.
- Vorbereitung der Vergabe: Für die Vorbereitung der Vergabe werden 10 % des Gesamthonorars berechnet. Die wichtigsten Entscheidungen rund um den Hausbau fallen in dieser Leistungsphase. Dazu muss der Architekt die Kosten mit dem verfügbaren Budget abgleichen, Angebote prüfen und zu guter Letzt die passenden Unternehmen für die anstehenden Aufgaben beauftragen. Dies ist eine sehr wichtige Aufgabe, denn wenn es hier zu Fehlern kommt, wirkt sich das auf das komplette Bauvorhaben aus.
- Mitwirkung bei der Vergabe: Für die Mitwirkung bei der Vergabe werden 4 % des Gesamthonorars fällig. Der Architekt ist für die Vergabe verantwortlich. Dazu muss er alles koordinieren und dann die Arbeiten vergeben. Des Weiteren muss der Architekt alle Ausgaben dokumentieren und mit seinen Hochrechnungen abgleichen.
- Objektüberwachung: Mit 32 % des Gesamthonorars ist diese Leistungsphase die kostenintensivste rund um den Hausbau. Der Bau beginnt und der Architekt muss alle Fortschritte kontrollieren, die Abläufe überprüfen und eventuell Details anpassen. Nur so kann das Bauvorhaben reibungslos und ohne größere Probleme vonstattengehen. Der Architekt sollte in der Lage sein, kleine Mängel zu erkennen und für eine Behebung zu sorgen. Des Weiteren muss er die Kosten so niedrig wie möglich halten.
- Objektbetreuung: Diese Leistungsphase wird mit 2 % des Gesamthonorars abgerechnet. Der Bau ist an dieser Stelle bereits abgeschlossen und die Baufamilien wohnen in der Immobilie. Der Architekt fungiert hier als Ansprechpartner, wenn es um die Instandhaltung oder um einen eventuellen Anbau geht. Mit seinem fachlichen Wissen kann der Experte helfen, Lösungen bei Problemen zu finden.
Um die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus zu bekommen, sind die Leistungsphasen 1 bis 4 zwingend nötig.
Grundlagen des Architektenhonorars und Honorarberechnung
Architekten können ihr Honorar frei verhandeln. Grundlage ist jedoch stets die Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die bis vor einiger Zeit noch verpflichtend war. Baufamilien können so zwar relativ sicher kalkulieren, was die Kosten für einen Architekten angeht, denn verschiedene Faktoren können den Preis beeinflussen. Die folgenden Faktoren spielen eine wichtige Rolle, wenn es um die Kosten für einen Architekten geht:
- Höhe der Baukosten (Nettobaukosten) ohne Grundstück und sonstige Nebenkosten. Zu den Nettobaukosten zählen Baukonstruktion und technische Anlagen ohne Umsatzsteuer.
- Umfang der Leistungen sowie gewünschte Leistungsphasen, in denen der Architekt tätig werden soll.
- Projektgröße sowie die Komplexität des Projekts. Je ausgefallener die Wünsche der Baufamilie sind, desto höher sind die Kosten für einen Architekten.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Architekten.
Beispiel für Architekt Kosten
Mit dem folgenden Beispiel möchten wir Architektenkosten rund um den Bau eines Einfamilienhauses verdeutlichen. In unserem Fall liegen die Baukosten für das Einfamilienhaus bei rund 300.000 Euro. Als Honorar berechnet der Architekt 12 % der Bausumme. In unserem Beispiel sind dies 36.000 Euro. Anhand der bereits erwähnten Leistungsphasen können Baufamilien ermitteln, welche Kosten für die einzelnen Phasen anfallen.
Je nach Bauprojekt (Anbau, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus) bzw. Umfang (Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung) können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Die vereinbarten Kosten für den Architekten sollten immer im Architektenvertrag festgehalten werden, sodass es später nicht zu Unstimmigkeiten kommen kann.
Faktoren, die die Kosten eines Architekten beeinflussen
Einige Faktoren beeinflussen die Architektenkosten maßgeblich. Dazu zählen:
- Projektumfang und -komplexität: Der Architekt kann für alle Leistungsphasen oder nur für einzelne Bereiche beauftragt werden. Ob der Architekt dabei nur die Planung bis zum Bauantrag (Leistungsphasen 1 – 4) oder die komplette Baubetreuung (Leistungsphasen 1 – 8) übernimmt, wirkt sich deutlich auf seinen Aufwand und somit auf die Architektenkosten aus.
- Ansprüche und Wünsche des Bauherren: Auch die Ansprüche der Baufamilie an den Architekten sowie eventuelle Sonderwünsche beim Bau wie zum Beispiel ein Architektenhaus wirken sich auf die Architektenkosten aus, da dies oft einen größeren Zeitaufwand bedeutet.
- Regionale Unterschiede bei den Honorarsätzen bzw. Gesamtbaukosten: Da das Architektenhonorar prozentual zu den Gesamtbaukosten abgerechnet wird, wirken sich regionale Unterschiede bei den Baukosten auch auf das Honorar des Architekten aus.
- Erfahrung und Expertise des Architekten: Vielfach ist ein großes Architekturbüro teurer als ein selbständiger Architekt. Um die Preise zu vergleichen, sollten Baufamilien verschiedene Angebote anfordern, um diese dann miteinander zu vergleichen.
Architektenvertrag und Vergabe
Beim Architektenvertrag oder dem HOAI-Vertrag handelt es sich um die vertragliche Vereinbarung zwischen den beiden Parteien. Im Architektenvertrag wird detailliert zusammengefasst, welche Leistungen in welchem Umfang vom Architekten zu erbringen sind. Des Weiteren werden im Architektenvertrag die Rechte und Pflichten des Architekten und der Baufamilie aufgeführt.
Der Architektenvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich verfasst werden. Wir raten jedoch zur schriftlichen Form, damit es nicht zu Missverständnissen kommen kann. Bei Vertragsabschluss muss der Architektenvertrag alle Leistungen umfassen, die abgerechnet werden sollen. Dazu müssen sich die beiden Parteien über die Entgeltlichkeit bzw. Unentgeltlichkeit der Architektenleistung sowie dem Architektenhonorar bzw. der Honorarhöhe für das Traumhaus einigen.
Sowohl der Inhalt als auch die Rahmenbedingungen des Architektenvertrages werden in Deutschland weitestgehend durch die HOAI sowie das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Der Vertrag umfasst folgende Punkte:
- Vertragsparteien
- Leistungsumfang der Architektenleistungen
- Honorarregelung
- Haftung und Gewährleistung
- Urheberrecht an den entworfenen Plänen – handelt es sich beim Eigenheim um ein Unikat
- Bedingungen bei einer eventuellen Vertragsauflösung
- Eventuelle Zusatzleistungen
Kostenkontrolle und -management während des Bauprozesses
Im Rahmen der Kostenkontrolle achtet der Architekt auf die anfallenden Kosten rund um den Bau und auf eventuelle Abweichungen von seinem ursprünglich definierten Soll. Sollte es bei der Kostenkontrolle zu Problemen kommen, sorgen deutliche Maßnahmen für eine optimierte Kostensteuerung, damit die Kosten nicht über das vereinbarte Budget hinausgehen. Dazu erstellt der Architekt eine Gegenüberstellung der anfallenden Soll- und Ist-Kosten, um Differenzen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Im Rahmen der verschiedenen Projekte dürfen die zusätzlichen Kosten für den Statiker, Ingenieure und weitere Experten nicht vergessen werden.
Objektüberwachung und -betreuung durch den Architekten
Wird der Architekt zur Objektüberwachung für das Fertighaus beauftragt, ist er nicht verpflichtet, sich permanent auf der Baustelle aufzuhalten. Der Architekt muss lediglich im Rahmen seiner Leistung die Arbeiten rund um den Hausbau überwachen und durch häufige Kontrollen sicherstellen, dass alle Baubeteiligten seine Anweisungen zum Bau des Fertighauses sachgerecht befolgen.
Die Objektüberwachung zählt zur Leistungsphase 8 der HOAI und wird mit 32 % des Gesamthonorars berechnet. Im Rahmen der Objektüberwachung muss der Architekt in der Lage sein kleine Mängel selbst zu erkennen und für eine angemessene Behebung sorgen. Dabei ist es wichtig, dass er anfallende Kosten so niedrig als möglich hält.
Vor- und Nachteile eines Baus mit einem Architekten
Die Zusammenarbeit mit einem Architekten beim Bau eines Einfamilienhauses hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Wir haben uns beide näher angeschaut.
Vorteile
- Individuelle Gestaltung: Architekten setzen die Wünsche der Baufamilie um und maximieren das Potenzial des Grundstücks, auch bei schwierigen Lagen.
- Risikominimierung bei Insolvenz der Baufirmen: Architekten vergeben die einzelnen Gewerke und können bei Insolvenz eines Bauunternehmens schnell eine Neuvergabe veranlassen.
- Ansprechpartner für alle Baubeteiligten: Architekten sind nicht nur Ansprechpartner, sondern vertreten auch die Interessen der Baufamilie, überwachen den Hausbau und helfen bei auftretenden Problemen.
- Übernimmt Bauüberwachung: Architekten kümmern sich um die Bauüberwachung, sodass bei auftretenden Fehlern schnell gehandelt werden kann.
Nachteile
- Zeitaufwendig: Die enge Zusammenarbeit mit dem Architekten erfordert mehr Abstimmung und Planung, insbesondere beim Grundriss, was zusätzliche Zeit beansprucht.
- Grundstückssuche: Baufamilien müssen sich selbst um das Grundstück kümmern, während es bei Fertighausanbietern oft entfällt.
Tipps für Bauherren: Kostenoptimierung und Budgetplanung
Rund um das neue Haus stehen die Kostenoptimierung sowie die Budgetplanung bei Baufamilien im Regelfall weit vorne. Jedes Bauprojekt ist mit hohen Kosten verbunden, die leicht zum finanziellen Risiko werden können. Mit den folgenden Tipps möchten wir Baufamilien bei der Kostenoptimierung helfen.
Für eine optimale Kostenplanung müssen Baufamilien sich einen Überblick über den kompletten Bauprozess verschaffen. Dies beginnt schon bei der Planung und der Suche nach einem passenden Grundstück. Um die Kosten zu optimieren, spielt die architektonische Planung eine wichtige Rolle. Dabei geht es um die Grundrissgestaltung sowie die Raumoptimierung im Haus. Nur so lassen sich unnötige Flächen im Haus vermeiden, was wiederum die Baukosten senkt. Auch die Auswahl der verschiedenen Materialien sowie die Bauausführung wirken sich erheblich auf die Kosten aus. Baufamilien sollten möglichst hochwertige Materialien wählen, die langlebig und kosteneffizient sind. Mit energieeffizienten Materialien und neuesten Technologien kann langfristig bei den Kosten gespart werden, auch wenn dies zuerst einmal bedeutet, dass der Preis höher liegt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass aufgrund der Kostenoptimierung an der Qualität gespart werden soll. Viel wichtiger ist es, durchdachte Entscheidungen zu treffen, um am Ende das beste Ergebnis zu erzielen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Architekten zu wenden, der bei der Kostenoptimierung helfen kann.
Baufamilien sollten sich von verschiedenen Bauunternehmen und Architekten einen Kostenvoranschlag einholen, um die Kostenfaktoren zu vergleichen. Wichtig ist es dabei, auf versteckte Kosten sowie potenzielle Mehrkosten zu achten. Ebenso wichtig ist auch eine Kostenreserve von 10 bis 15 % des Gesamtbudgets.
Die Bauphase ist der Abschnitt, wo effektiv die Kosten im Griff gehalten werden können. Dazu ist es nötig, dass nur erfahrenen Baufirmen bzw. Architekten ausgewählt werden, dass die Kosten im Rahmen der Bauüberwachung permanent überprüft werden und dass mit allen Beteiligten am Bauvorhaben effektiv kommuniziert wird.
Architekt Kosten: Zusammenfassung und Ausblick
Architekten und ihre Arbeit werden auch in Zukunft stark von der Entwicklung neuer Technologien, den Belangen der Umwelt sowie den individuellen Bedürfnissen der Bauinteressenten beeinflusst. Dies bedeutet, dass Architekten sich vermehrt mit digitalen Prozessen auf die Zukunft einstellen müssen. Dies wiederum wirkt sich auf das Honorar der Planer aus. Bei Fragen rund um das Honorar der Architekten und dessen Berechnung ist die Architektenkammer des jeweiligen Bundesland der erste Ansprechpartner.
Auch in Zukunft werden Bauinteressenten im Rahmen ihres Bauvorhabens nicht auf den Architekten verzichten können, was indirekt auch mit dem Fachkräftemangel zu tun hat.
Fazit
Das Honorar für den Architekten muss rund um das neue Haus kalkuliert werden. Grundlage hierfür ist die HOAI. Architekten sind zwar nicht mehr an die Vorgaben der HOAI gebunden und können ihr Honorar frei vereinbaren. Vielfach wird die HOAI als Grundlage genutzt, sodass Baufamilien die Kosten für die Leistungsphasen Schritt für Schritt nachvollziehen können. Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick hoch erscheinen mögen, sollten Bauinteressenten nicht daran sparen, denn Fehler bei der Planung und der Ausführung können deutlich höhere Folgekosten nach sich ziehen. Da die meisten Menschen nur einmal in ihrem Leben ein Haus bauen, sollten sie nicht an den falschen Stellen sparen. Der Architekt ist nicht nur Ansprechpartner für alle Beteiligten am Bau, sondern er vertritt auch die Interessen der Baufamilie. Baufamilien können sich bei weiteren Fragen gerne an einen Architekten von Almondia wenden.
FAQ: Was kostet ein Architekt?
Was kostet es, einen Architekten für die Vorplanung und Genehmigungsplanung zu beauftragen?
Die Vorplanung umfasst 7 Prozent des gesamten Architektenhonorars, während die Genehmigungsplanung 3 Prozent ausmacht. Die Höhe der Honorare variiert je nach den anrechenbaren Baukosten und den Anforderungen des Projekts. Architekten können zwischen einem Höchstsatz und einem Mindestsatz der Honorarzone frei verhandeln, wobei die Gesamtkosten des Gebäudes eine wichtige Rolle spielen.
Wie wird das Honorar in der Bauplanung festgelegt?
Das Honorar in der Bauplanung richtet sich nach der HOAI und den Honorartafeln. Die Höhe des Honorars hängt von der Honorarzone ab, in der das Gebäude eingestuft wird, sowie den Anforderungen und der Komplexität des Projekts. Je nachdem, welchen Höchstsatz oder Mindestsatz der Architekt für die jeweiligen Leistungen wie Entwurfsplanung, Vorplanung oder Genehmigungsplanung verhandelt, variiert die Höhe der Kosten für den Bauherrn