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Baupfusch – Vom Haustraum zum Albtraum

Baupfusch – für viele Bauherren ein Horrorszenario, das den süßen Traum vom Eigenheim ganz schnell platzen lässt. Verständlich, denn im Schnitt betragen die Kosten zur Behebung etwaiger Mängel mehr als 60.000 €, ganz zu schweigen vom zusätzlichen Stress, den man gehofft hatte, beim Einzug ins Haus endlich hinter sich gelassen zu haben. Wie sich Pfusch und Mängel am Bau vermeiden lassen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine förmliche Bauabnahme ist als Bauherr Ihr gutes Recht Recht, von welchem Sie Gebrauch machen sollten, um sichtbare Mängel vorm Einzug zu beheben.
  • Ziehen Sie einen unabhängigen Sachverständigen hinzu, der bei der Vertragsprüfung hilft und den Bauprozess begleitet.

Was ist Baupfusch?

Baupfusch tritt schon dann auf, wenn der vereinbarte Soll-Zustand vom Ist-Zustand abweicht. Leider kommt dies viel zu häufig vor und bringt meist ärgerliche Konsequenzen mit sich. Laut “Eigentümerverband Haus & Grund Berlin” weisen 99% aller Neubauten Baumängel auf. Die damit verbundenen Kosten sind enorm: Laut einem Bericht des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB) aus 2018 lagen die Kosten für Bauschäden pro Streitfall bei durchschnittlich 84.000€, Tendenz steigend. Hinzu kommen langwierige und nervenzehrende Rechtsstreitigkeiten. Besonders ärgerlich wird es bei Schäden, die im Nachhinein gar nicht mehr behoben werden können. Tragende Stahlbetonwände, welche aufgrund mangelhafter Schalung schief werden, sind ein irreparabler Schaden. (Erfahren Sie hier, wie Sie die häufigsten Gefahren beim Hausbau vermeiden.)

Das alles muss nicht sein! Wir von Almondia haben im Folgenden wertvolle Tipps zusammengefasst, was Sie tun sollten, um Baupfusch zu verhindern:

Baupfusch: Risse am Fenster
Erste Risse am Fenster ©2020 Kemb GmbH

Was tun bei Baupfusch?

Erst einmal gilt es natürlich, die Ruhe zu bewahren. Dann sollte zunächst eine gründliche Bestandsaufnahme erfolgen. Dokumentieren Sie alle Baumängel so genau es geht. Anschließend erstellen Sie eine sogenannte Mängelrüge, die alle Mängel auflistet, zur Beseitigung durch den Dienstleister auffordert und mit einer Fristsetzung (von üblicherweise 14 Tagen) zu verbinden ist. Die Rüge sollte auf schriftlichem Wege, idealerweise per Einschreiben erfolgen. Ehe nicht alle Mängel beseitigt sind, können Teile der Rechnungssume zurückgehalten werden. Mit einer Nachfrist von weiteren zwei Wochen können Sie den Dienstleister erneut zu mobilisieren versuchen, die sie ebenfalls per Einschreiben versenden sollten. Bleibt die Mängelbeseitigung nach wie vor aus, haben Sie unterschiedliche folgende rechtliche Optionen von der Beauftragung eines weiteren Dienstleisters auf Kosten des Erstgenannten bis zur Schadenersatzforderung. Sollte es jedoch überhaupt soweit kommen, empfehlen wir Ihnen, professionelle Unterstützung zu Rate zu ziehen.

Wie schützen Sie sich vor Baupfusch?

Im Ideallfall kommt es selbstverständlich gar nicht erst zum Pfusch auf Ihrer Baustelle. Um sich hiervor bestmöglich zu schützen, berücksichtigen Sie unsere Tipps:

1. Verzichten Sie nie auf eine förmliche Bauabnahme!

Mit der förmlichen Bauabnahme bleibt Ihnen als Bauherr ein letztes Druckmittel. Sollten hier noch einmal wesentliche Mängel entdeckt werden, ist es Ihr gutes Recht, die Bauabnahme zu verweigern und die Behebung einzufordern. Nach der Behebung wird dann eine weitere Abnahme durchgeführt. Erst jetzt – und nur sofern alle Mängel tatsächlich behoben wurden – sollten Sie die letzte Zahlung tätigen. Seriöse Baufirmen führen selbstverständlich eine förmliche Abnahme durch. (Woran Sie eine seriöse Baufirma erkennen, erklären wir Ihnen in unserem Artikel Geeignete Baufirma finden – mit diesen 6 Kriterien.)

2. Augen auf bei Verträgen!

Bei Bauverträgen sollten Sie sich aller Inhalte und Regelungen bewusst sein. Da Bauvorhaben und alle dazugehörigen rechtlichen Bedingungen sehr komplex sind, empfiehlt sich hier wieder eine zusätzliche Expertenmeinung. Oftmals sind diese Verträge nämlich wenig transparent und enthalten unter anderem Bestimmungen, die Streitigkeiten rund um den Hausbau explizit ausschließen. Zusätzlich sollte hier auf Gewährleistungen Acht gegeben werden, da diese stark variieren. Vergessen Sie nicht, dass mehr als die Hälfte aller Baumängel innerhalb der ersten drei Jahre nach Bauabnahme entdeckt werden. (Wir haben die wichtigsten Tipps, wie Sie Fallen in Bauverträgen ausfindig machen können, bereits für Sie vorbereitet.)

3. Ziehen Sie Experten hinzu!

Nur 1% der Bauvorhaben werden mit einem eigenen Architekten oder Baubetreuer realisiert, der an Planung und Baubegleitung beteiligt ist. Erinnern Sie sich an die 99% Mängelhäufigkeit bei Neubauten? Die Zahlen sind ergänzend und sprechen für sich. Achten Sie daher darauf, dass Sie schon während der Planungsphase einen Gutachter hinzuziehen, um den Bauplan so detailliert wie möglich zu gestalten und keinen Spielraum für Pfusch zu lassen. (Dazu könnte Sie auch interessieren: Brauchen Bauherren eine Bauaufsicht?)

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